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Beiträge für Lehrbetriebe: Ansuchen ab 1. August möglich
Lehrbetriebe können um Beiträge des Arbeitsministeriums ansuchen. "Der Staat erkennt damit den Wert der Lehrlingsausbildung an", erklärt Landesrat Achammer.
Das Arbeitsministerium hat acht Millionen Euro für Beiträge bereitgestellt, um die Lehrlingsausbildung in Italien zu fördern – dies teilt das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung mit.
Die Förderungen pro Lehrling belaufen sich auf bis zu 3.000 Euro. Ansuchen können private Unternehmen, die mit einem eigenen Ausbilder ("tutore aziendale") Lehrlinge zum Erwerb eines Diploms und eines Berufsbildungsdiploms der traditionellen Lehre ausbilden. Im Rahmen der Ausschreibung werden aber auch Praktika ("alternanza scuola-lavoro") gefördert, sofern die Praktikumsdauer mindestens 400 Stunden pro Kalenderjahr und Praktikant umfasst.
"Die Lehrlingsausbildung in Südtirol ist ein Vorbild für ganz Italien und unsere Betriebe können auf eine lange Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. Trotzdem sind Maßnahmen notwendig, um die Lehre zu stabilisieren und zu fördern. Die vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind daher ein willkommener zusätzlicher Anreiz für unsere Betriebe und ein Beitrag, die Attraktivität der traditionellen Lehre weiter zu steigern", betont Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Die Unternehmen können auch für mehrere Lehrlinge ansuchen. Der maximale Beitrag für jeden Lehrling beläuft sich auf 1.500 Euro brutto für sechs Monate Lehrlingsausbildung, und der Stundensatz liegt bei 31,25 Euro für bis zu 48 Ausbildungsstunden. Ein Betrieb kann bis zu zwei Mal pro Jahr und Lehrling ansuchen und somit maximal 3.000 Euro Beitrag pro Lehrling erhalten. Das Einreichen eines erneuten Ansuchens ist erst nach Ende der sechs Monate (180 Tage) wieder möglich.
Die Betriebe können die Beitragsgesuche ab 1. August 2016 (10 Uhr) und bis zum 29. Dezember 2017 ausschließlich über die Plattform von Italialavoro http://fixotutoraggio.italialavoro.it einrechen, sofern die Mittel nicht schon vorher aufgebraucht sind. Voraussetzung ist, dass die Lehrverträge nach dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden.
Auf der Grundlage der eingereichten Beitragsgesuche wird eine Rangordnung erstellt. Der Beitrag wird innerhalb von 90 Tagen ab Veröffentlichung der Rangordnung ausbezahlt.
Hinweise für Südtiroler Lehrbetriebe
Jedem Beitragsgesuch sind mehrere, in der Ausschreibung angeführte Unterlagen beizulegen (z.B. Erklärung über die Eintragung in die Handelskammer, Erklärung zu den Antikorruptionsbestimmungen usw.).
In Bezug auf die Dokumentation der Ausbildung ("Registro di tutoraggio") ist Folgendes zu beachten:
Während in Südtirol der Ausbilder dem Lehrling direkt bei der Arbeit die beruflichen Fähigkeiten beibringt, wird auf staatlicher Ebene zwischen betrieblicher (formalisierter) Ausbildung, Arbeit (Praxis) und schulischer Ausbildung unterschieden. Entsprechend ist die Ausschreibung des Arbeitsministeriums angelegt.
Durch den Beitrag werden pro Halbjahr maximal 48 Stunden an betrieblicher Ausbildung ("attività di tutoraggio") vergütet. Diese betriebliche Ausbildung ist so definiert, dass ein Lehrlingsausbilder jeweils nur einen Lehrling betreuen kann. Gruppenaktivitäten, bei denen ein Ausbilder gleichzeitig mehrere Lehrlinge betreut, können daher nicht geltend gemacht werden. Außerdem werden nur volle Ausbildungsstunden (60 Minuten) gezählt. Diese Ausbildungstätigkeit ist in dem eigens vorgesehenen Register zu dokumentieren.
Weitere Informationen und Unterlagen sind auf der Homepage des Amtes für Lehrlingswesen und Meisterausbildung zusammengefasst:
www.provinz.bz.it/berufsbildung/ausbildung/1914.asp
me