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Entwicklungszusammenarbeit: 1, 2 Millionen Euro zur Krisenbekämpfung
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat das Land Südtirol heute 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, um die Bevölkerung in Krisengebieten zu unterstützen.
Mit einer außerordentlichen Ausschreibung zur Entwicklungszusammenarbeit will das Land Südtirol einen Beitrag zur Unterstützung der Bevölkerung in Krisengebieten und zur Wiedereingliederung von Migranten leisten.
Angesichts der weiterhin dramatischen Lage im Nahen Osten und im Mittelmeerraum sowie der Nahrungsmittelkrise, die einigen Ländern südlich der Sahara stark zusetzt, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eine außerordentliche Projektausschreibung beschlossen. "Wir stellen damit 1,2 Millionen Euro bereit, um Projekte zur Unterstützung der Bevölkerung in Krisengebieten und zur Wiedereingliederung von Migranten in ihre Herkunftsregion zu finanzieren", erklärte nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Er erinnerte daran, dass im Rahmen der Landtagsdebatte zum Haushaltsentwurf 2016 beschlossen worden war, die Haushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu verdoppeln. "Wir können nicht nur von der internationalen Staatengemeinschaft Lösungen und Einsatz fordern, auch wir müssen unseren Beitrag leisten", erklärte heute Landeshauptmann Kompatscher.
Mitfinanzieren will das Land in erster Linie Einjahresprojekte, die Ernährungssicherheit schaffen, also Unterernährung bekämpfen oder die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung bei der Bewältigung von Naturkatastrophen stärken. Weitere Projektziele können Bildung, der Zugang zur sozialen und gesundheitlichen Grundversorgung, die Verbesserung von Trinkwasserversorgung und Hygiene, der Schutz von Gewaltopfern, Einkommen schaffende Maßnahmen sowie die Wiedereingliederung von Migranten in ihre Heimatregion sein. Besonders im Blick hatte die Landesregierung heute bei der Genehmigung der außerordentlichen Maßnahmen die Füchtlingscamps sowohl im Nahen Osten (Libanon, Jordanien etc.) als auch im subsaharianischen Afrika.
Um die Landesfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten können sich bis zum 1. September 2016 Organisationen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht bewerben, deren Rechtssitz in Südtirol ist und die sich die Entwicklungszusammenarbeit oder die humanitäre Hilfe zum Ziel gesetzt haben. Abgewickelt wird die außerordentliche Ausschreibung durch das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten. Informationen und Vordrucke sind unter www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit zu finden.
jw