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Palabirn-Anger in Lichtenberg unter Schutz gestellt
Die Landesregierung hat heute den Palabirn-Anger in Lichtenberg mit sieben Bäumen als Naturdenkmal ausgewiesen und damit dieses Ensemble unter Schutz gestellt.
Mit einer Änderung am Landschaftsplan in der Fraktion Lichtenberg in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch hat sich die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner befasst.
"Die Landesregierung folgt mit ihrem heutigen Beschluss der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und weist die sieben Palabirn-Bäume in Lichtenberg, die im öffentlichen Grün liegen, als Naturdenkmal aus", erklärte Landschaftsschutzlandesrat Richard Theiner bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung.
Zur Erinnerung: Im Jänner dieses Jahres hatte der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gemeinsam mit der Umweltschutzgruppe Vinschgau die Ausweisung des Palabirn-Angers in Lichtenberg mit elf Bäumen als Naturdenkmal beantragt. Daraufhin hatte das Landesamt für Landschaftsökologie das entsprechende Verfahren eingeleitet. Im April schließlich sprach sich die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung für eine teilweise Genehmigung des Vorschlages auf Ausweisung aus. Sprich: Unter Schutz gestellt werden soll jene Fläche, die als öffentliche Grünfläche im Bauleitplan eingetragen ist und auf der sieben Palabirnbäume stehen. Dies lehnte die Gemeinde Prad am Stilfserjoch per Ratsbeschluss ab, mit der Begründung, dass die gemeindeeigene öffentliche Grünfläche genug Schutz für den Erhalt der Palabirnbäume biete.
"Aufgrund seiner Einzigartigkeit haben wir uns heute dennoch dafür ausgesprochen, dieses Ensemble, das eng mit der Ortsbild von Lichtenberg verbunden ist, auch formell als Naturdenkmal auszuweisen", betont Landesrat Richard Theiner. Unter Schutz gestellt sind damit sieben Palabirnbäume, die angrenzende Zone für öffentliche Einrichtungen und die Wohnbauzone bleiben davon unberührt.
mpi