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2. Sammelgesetz soll Verfahren vereinfachen
Die Landesregierung hat heute den Entwurf des 2. sogenannten Omnisbus-Gesetzes genehmigt, mit dem die Verfahren vor allem vereinfacht werden sollen.
Von den Körperschaften bis hin zur Kultur oder der Mobilität, vom Personal bis hin zur Umwelt oder dem Wohnbau, von der Urbanistik bis hin zur Landwirtschaft – die Bereiche, die vom heutigen Gesetzesentwurf betroffen sind, könnten vielfältiger nicht sein. Omnibus, eben.
"Es ist dies das zweite Sammelgesetz im heurigen Jahr", sagte Landeshauptmann Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz. Das erste seiner Art betraf die Fachbereiche von Landesrätin Stocker, nämlich Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit. Der Landtag hat es letzte Woche genehmigt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf ginge es vor allem um Vereinfachungen von Verfahren und die Abschaffung einer ganzen Reihe von Gesetzen, die nicht mehr notwendig sind. „So kommt mehr Luft in die Gesetzestexte hinein“, unterstrich der Landeshauptmann. „Im Rahmen der Wassernutzungsrechte, beispielsweise, mussten die Bauern bisher für die Nutzung von Gewässern für eine Viehtränke ein Antrag stellen. Das fällt nun weg.“ Ebenso für den Hausgebrauch können bis 0,40 Liter Wasser pro Sekunde genutzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. "Bei der gewerblichen Nutzung von Mineralwasser hingegen wird die Konzession in Zukunft bei ihrem Verfall neu ausgeschrieben", stellt Kompatscher klar.
Mittlerweile weggefallen sei zudem die Pflicht, die EU-Kommission über Gesetzesänderungen zu notifizieren. Und nicht zuletzt: „Die Durchführungsbestimmungen zum Südtiroler Vergabegesetz, die der Ministerrat letzte Woche gutgeheißen hat, erweitern nochmals die Autonomie des Landes. Daraus ergibt sich eine Reihe neuer Möglichkeiten, die geregelt werden wollen“, erklärte Kompatscher. Er möchte nun beispielsweise eigene Landesverzeichnisse für autorisierte Lieferanten als Alternative zu der staatlichen MEPA (Mercato Elettronico della Pubblica Amministrazione) anlegen.
„Am Gesetzesentwurf sind zwar noch ein paar Korrekturen notwendig; die vier Gesetzgebungskommissionen werden diese im Detail ausarbeiten und dem Landtag zur Absegnung vorlegen“, erklärte Kompatscher.
mgp