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Hochschulbildung: Tätigkeitsplan verabschiedet
Das Land will auch im akademischen Jahr 2016/17 den Zugang zur Hochschulbildung ebnen. Der Tätigkeitsplan wurde heute von der Landesregierung genehmigt.
"Wir stellen auch diesmal wiederum rund zwanzig Millionen Euro zur Verfügung, um Jugendlichen den Besuch einer Hochschule im In- und Ausland zu ermöglichen. Dass der heute genehmigte diesjährige Tätigkeitsplan 'nur' 13,5 Millionen Euro ausweist, hat haushalttechnische Gründe", berichtete Landesrat Philipp Achammer bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung, die den Tätigkeitsplan heute genehmigt hat. Weitere sechs Millionen Euro, die für das akademische Jahr 2016/17 bestimmt sind aber erst im kommenden Jahr 2017 zur Auszahlung kommen, werden wegen der so genannten Harmonisierung der öffentlichen Haushalte erst 2017 im Landeshaushalt ausgewiesen.
Die Fördermittel kommen als Studienbeihilfen vor allem Studierenden zu gute, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen in Südtirol (3,2 Mio. €) oder außerhalb Südtirols (9,8 Mio. €) besuchen oder postgraduale Ausbildungen (1,65 Mio. €) absolvieren. Die Rückerstattung der Studiengebühren (1,3 Mio. €), Wohnmöglichkeiten (2 Mio. €), Mensen (500.000 €) oder Maßnahmen zu Gunsten Studierender mit Behinderung (80.000 €) sind weitere Bereiche, die mit Landesmitteln finanziert werden, ebenso die Studieninformation und -beratung. Hinzu kommen die Leistungsstipendien (380.000 €), die das Land Südtirol auch weiterhin gewähren will, und Beiträge an die Studentenorganisationen (550.000 €).
Der Tätigkeitsplan 2016 war zuvor vom Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung überprüft und befürwortet worden.
jw
Beschlüsse der Landesregierung vom 10.05.2016
Landesrat Achammer erläutert die Initiativen zur Hochschulförderung
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