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Wohnbausanierung: Vorschusszahlungen auf Steuerabzüge ausgebaut
Vorschusszahlungen auf staatliche Stuerabzüge bei Wohnungssanierungen gibt es nun bis 30. Juni 2017 – sie werden erweitert auf Gemeinschaftsbereiche.
Seit 1. Juli 2014 springt das Land bei der Sanierung von privaten Erstwohnungen mit einem Vorschuss auf die gesamten Steuerabzüge der nachfolgenden zehn Jahre ein. So müssen Wohnungsbesitzer diese Summe nicht selbst vorstrecken und können sich die Sanierung eher leisten. Sie nehmen dazu beim Landesamt für Wohnungsbau ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren auf.
„Diese Maßnahme ist von der Bevölkerung so gut angenommen worden, dass die Landesregierung sie mit heutigem Beschluss verlängert hat“, sagt Bautenlandesrat Christian Tommasini. Nunmehr bis 30. Juni 2017 können Bürger ihr Gesuch beim Landesamt für Wohnbau einreichen. „Auch die stark angeschlagene Bauwirtschaft und vor allem die lokalen Handwerksbetriebe haben schon im vergangenen Jahr sehr von dieser Maßnahme profitiert“, ergänzt Tommasini.
Die Höhe des Darlehens beträgt 50 Prozent der angefallenen oder anfallenden Kosten für die Sanierung. Im Jahr 2015 wurden 402 neue Gesuche eingereicht, 441 Gesuche genehmigt. Die ausbezahlten Vorschüsse im Gesamtwert von 13.692.150 Euro stammen aus einem Rotationsfonds, der jedes Jahr durch Frischmittel und Rückzahlungsraten gespeist wird, für das Jahr 2016 kommen 15 Millionen Euro hinzu.
Doch die Verlängerung der Fördermaßnahme ist nicht die einzige Neuigkeit. Im vergangenen Herbst unterbreiteten die Gewerkschaften Landesrat Tommasini den Vorschlag, dieses Modell zudem auf die gemeinschaftlichen Gebäudeteile in Mehrfamilienhäusern auszudehnen. Der Landesrat hat heute (19. April) auch die entsprechende Erweiterung der Zugangskriterien der Landesregierung vorgeschlagen und für beide Punkte grünes Licht erhalten. Auch weil es in diesem Fall lediglich um eine zinslose Vorfinanzierung geht, kann die Vorschussregelung problemlos auf die gemeinschaftlichen Gebäudeteile ausgeweitet werden.
Die Besitzer einer Erstwohnung oder jene eines Mehrfamilienhauses können beim Landesamt für Wohnbau die eigenen Voraussetzungen prüfen und die Beitragshöhe berechnen lassen. Bis 30. Juni 2017 ist dann das Ansuchen für den zinslosen Kredit einzureichen. Dazu weisen die Bürger zum einen jene Steuererklärungen vor, aus denen die Steuerabzüge hervorgehen. Zum andern legen sie die Kostenvoranschläge oder die Rechnungen der Sanierungsarbeiten vor. Es kann sich also dabei auch um Arbeiten handeln, die schon begonnen oder abgeschlossen wurden – allerdings nur solche, für die der Antragsteller den staatlichen Steuerabzug genießt.
Der Kredit wird auf Grundlage einer eigenverantwortlichen Erklärung des Bauleiters ausbezahlt, aus welcher die Art und die Kosten der schon durchgeführten oder noch durchzuführenden Arbeiten hervorgehen.
Diese Fördermaßnahme ist nur eine der möglichen Maßnahmen, die das Land Südtirol zugunsten der Wiedergewinnungsarbeiten für Erstwohnungen getroffen hat. Die Bürgerinnen und Bürger können alternativ für einen einmaligen Zuschuss für die Restaurierung optieren oder dazu einen Bausparvertrag abschließen – ein Modell, das das Land Südtirol und Pensplan für all jene ausgearbeitet hat, die aufgrund ihres Einkommens nicht in den Genuss von Förderungen kommen.
mgp
Beschlüsse der Landesregierung vom 19.04.2016
Landeshauptmannstellvertreter Tommasini erläutert die Details für die Vorauszahlung der Steuerabzüge
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