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Sommer- und Nachmittagsbetreuung: Neue Förderkriterien genehmigt
Neue Förderkriterien gelten ab Sommer 2016 für alle Anbieter der Sommer- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen. Auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (12. April) die entsprechenden Richtlinien genehmigt. Ansuchen um Beiträge sind bis zum 30. April möglich.
"Mit den neuen Richtlinien richten wir den Fokus noch mehr auf die Bedürfnisse der Familien, auf eine qualitativ hochwertige Betreuung und auf ein umfassenderes Angebot, denn die Betreuung von Heranwachsenden in der kindergarten- und schulfreien Zeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", betont Familienlandesrätin Deeg. Die neuen Förderkriterien, die heute (12. April) von der Landesregierung genehmigt wurden, würden laut Deeg auch eine Vereinfachung bei den bürokratischen Abläufen und bei der Abrechnung mit sich bringen.
Kleiner Gruppen, Altersgrenze angehoben
Bereits ab dem kommenden Sommer kann eine Betreuung künftig bereits ab einer Gruppengröße von 8 Kindern angeboten werden. Bisher war eine Mindestgruppengröße von 10 Kindern vorgesehen. Auch Aktivitäten, die nur eine Woche dauern, werden zur Förderung zugelassen. Die neuen Kriterien sehen zudem eine stärkere Koordinierung durch die Gemeinden vor Ort vor. "Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden fördern, mit dem Ziel, ein Gesamtangebot für den jeweiligen Bezirk zu erstellen, der möglichst den ganzen Sommer abdeckt", erklärt Deeg. Neu ist auch, dass das Alter der Zielgruppe angehoben wurde: So können Kinder bis zum Alter von 15 Jahren zugelassen werden. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. "Das schien uns sinnvoll und notwendig, da Kinder bis zum Alter von 16 Jahren aufgrund der neuen Gesetzeslage keine Sommerjobs ausüben dürfen", so die Familienlandesrätin.
Besonderes im Blick: Kinder mit Beeinträchtigung
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung. Sie dürfen künftig bis zur Volljährigkeit in die Sommerbetreuungsprojekte aufgenommen werden. Zudem erhöht sich für Anbieter der Beitragssatz von 67 auf maximal 75 Prozent der Personalkosten, falls Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung mitbetreut werden. "Denn bei der Sommer- und Nachmittagsbetreuung geht es bei Weitem nicht nur um reine Betreuung; geschult werden auch soziale und interkulturelle Fähigkeiten", unterstreicht Deeg. Im letzten Jahr wurden dafür vom Landesfamilienressort rund 4,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, 600.000 Euro mehr als 2014. Die Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen wird heuer mit Beiträgen von rund 1,9 Mio. Euro gefördert. Letzter Abgabetermin für die Beitragsgesuche für das heurige Jahr ist der 30. April 2016. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage der Landesfamilienagentur unter www.provinz.bz.it/familie heruntergeladen werden.
rm