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Fahrtkostenbeitrag: Online-Ansuchen ab 5. April

Ab Dienstag, 5. April bis zum 30. Juni können die Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2015 eingereicht werden, und zwar – wie in den vergangenen zwei Jahren – ausschließlich online. „Diese unbürokratische Abwicklung von Ansuchen hat sich bewährt und ist ein konkreter Schritt dahin, die Verwaltungsabläufe zu beschleunigen“, unterstreicht LR Florian Mussner.

Start für die Online-Ansuchen ist aus technischen Gründen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, der 1. April sondern der 5. April. Um den Fahrtkostenbeitrag ansuchen können Arbeitnehmer, die einen weiten oder umständlichen Weg zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen oder aufgrund der Arbeitszeiten nicht oder nur in sehr begrenztem Maße auf öffentliche Verkehrsmittel zurück greifen können. Im Vorjahr wurden 3800 Gesuche abgewickelt. Die Kriterien sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert geblieben. Neu ist, dass heuer erstmals nicht nur Arbeitnehmer ansuchen können, die innerhalb der Region zum Arbeitsplatz pendeln, sondern auch jene, die zwischen einem EU-Staat oder der Schweiz und Südtirol pendeln. Im Gegenzug wird der Beitrag grundsätzlich nur mehr für die Strecke auf Südtiroler Seite berechnet.

Aufrecht bleiben alle anderen Zugangskriterien, wie die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz von 18 Kilometern, auf der keine öffentlichen Liniendienste mindestens im Halbstundentakt verkehren bzw. erforderliche Gesamtwartezeiten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens 60 Minuten.

Wer für das Online-Ansuchen nicht einen zertifizierten eGov-Account bzw. nicht die aktivierte Bürgerkarte nutzt, muss nach Abschluss des Online-Verfahrens eine Kopie des Gesuches ausgedruckt und unterschrieben beim Landesamt für Personenverkehr einreichen, und zwar persönlich, per Post oder E-Mail an folgende Adresse:  Silvius-Magnago-Platz 3, Landhaus 3B, Bozen, E-Mail: PendlerBeiträge@provinz.bz.it, Fax 0471 415499.

Wird die Unterschrift innerhalb 30. Juni 2016 nicht eingereicht, wir das Gesuch von Amts wegen abgelehnt.

Alle Informationen zum Fahrtkostenbeitrag gibt es im Web unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/themen/pendler

 

SAN