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Saisonschluss: verlängerte Öffnungszeiten der Arbeitsvermittlungszentren

Mit Ende der Wintersaison steigt die Zahl jener Saisonbeschäftigten, die sich arbeitslos melden. Daher bieten die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Brixen und Bruneck zusätzliche Öffnungszeiten an den Nachmittagen sowie einen Onlinedienst an.

Von Dienstag, 29. März bis einschließlich Freitag 1. April sowie von Montag, 4. April bis einschließlich Freitag, 8. April sind die Arbeitsvermittlungszentren Brixen und Bruneck zusätzlich zu den gewohnten Öffnungszeiten auch an den Nachmittagen geöffnet. Das Arbeitsvermittlungszentrum Bozen bietet hingegen bis einschließlich 1. April verlängerte Öffnungszeiten an, ab dem 4. April gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten am Vormittag.

Laut dem Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn ist es nicht erforderlich, bereits am ersten Tag nach Ende des Arbeitsvertrags in den Arbeitsvermittlungszentren vorstellig zu werden. "Da das Arbeitslosengeld erst nach dem siebten Tag der Arbeitslosigkeit ausbezahlt wird, sind keine finanziellen Einbußen zu befürchten, wenn der Arbeitslosenstatus innerhalb dieser Frist beantragt wird", unterstreicht Sinn.

Für die Eintragung in die Arbeitslosenliste müssen die betroffenen Personen einen Personalausweis bzw. im Falle von Nicht-EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsgeneh­migung vorlegen. Wer Wartezeiten ganz vermeiden möchte, hat die Möglichkeit, mit Hilfe der Bürgerkarte über den Onlinedienst eJobOle den Arbeitslosenstatus bequem vom Computer zuhause aus zu beantragen. Der Zugang zu diesem Dienst findet sich auf der Internetseite der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit.

 

LPA