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Gesundheitsdienst: neue Struktur schafft Klarheit für Versorgungsauftrag

Qualität und Effizienz sind die Leitgedanken, nach denen der Landesgesundheitsdienst zukünftig die medizinische Versorgung der Menschen sicherstellen soll. Am Donnerstag (10.03.) stellte LRin Stocker ihren Reformvorschlag den Sozialpartnern, den Führungskräften des Sanitätsbetriebes und der Landesabteilung Gesundheit, den Fachgewerkschaften, den Berufsverbänden und den Patientenorganisationen vor.

Die neue Führungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes stand im Mittelpunkt der Diskussion zur Novellierung des Landesgesetzes 7/2001.

Ziel der Reform des Landesgesundheitsdienstes ist, dass jeder Patient zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und von den richtigen Fachkräften versorgt wird", unterstrich Gesundheitslandesrätin Stocker zu Beginn der heutigen Diskussionstreffen mit den Sozialpartnern, den Führungskräften des Sanitätsbetriebes, den Mitarbeitern der Landesabteilung Gesundheit, den Fachgewerkschaften, den Berufsverbänden und den Patientenorganisationen. Ressortdirektor Michael Mayr erläuterte die Zielsetzungen und Grundzüge des Reformvorschlages, der auf eine Klarheit in der Führungsstruktur mit genau definierten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, auf ein breites Netzwerk der verschiedenen Dienste und auf die Stärkung der wohnortnahen Versorgung abzielt. Die Prävention und die Vorsorge, die Akutversorgung und die Betreuung und Nachsorge vor Ort gelten dabei als die Grundsäulen der "Gesundheitsversorgung Südtirol 2020", die von der neuen Struktur der Gesundheitsdienste gestützt werden.

Grundlegend für das neue Modell ist eine klare Zuweisung der Zuständigkeiten zwischen der Landesregierung (Ausrichtung und Budget), der Landesabteilung Gesundheit (Planung und Kontrolle) und dem Sanitätsbetrieb (operative Umsetzung). Unter der Gesamtführung der Generaldirektion spiegelt die zweite Führungsebene die drei Versorgungssäulen wieder: Der Direktor des Departements für Gesundheitsvorsorge ist für die Koordinierung der Gesundheitsförderung und den Gesundheitsschutz zuständig; der Direktor des Krankenhausnetzes hingegen zeichnet für die Vernetzung der sieben Krankenhäuser und für die landesweite Umsetzung des medizinischen Leistungsangebotes verantwortlich. Die Direktoren der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck hingegen haben zukünftig die Aufgabe inne, für die angemessene Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ihres Einzugsgebietes im abgestimmten Zusammenspiel von Leistungen der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser zu sorgen.

"Die Bezirksdirektoren haben somit die zentrale Rolle, für einen nahtlosen Übergang der Patienten zwischen der Versorgung vor Ort, einem eventuell notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus und der Nachbetreuung zuhause oder möglichst in Wohnortnähe zu sorgen. Vor allem ein kollegiales Miteinander aller unserer Dienste ist dafür entscheidend, dass die Menschen sich gut betreut fühlen – auf allen Ebenen", unterstrich Landesrätin Stocker. Die Ergebnisse der aktuellen Diskussionsrunden werden in den endgültigen Vorschlag der Gesundheitslandesrätin einfließen, der dann in die Neufassung des Landesgesetzes 7/2001 mündet.

mp

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