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Wettbewerb für Eröffnung neuer Apotheken: Rangordnung genehmigt
Die Landesregierung hat heute (8. März) die endgültige Rangordnung des Wettbewerbs zur Neuausschreibung von 20 Südtiroler Apotheken genehmigt. Damit kann nach einer Frist von 60 Tagen für eventuelle Rekurse mit der Zuweisung der Apotheken an die Bewerber begonnen werden.
83 Bewerber haben am bereits im Mai 2014 ausgeschriebenen außerordentlichen Wettbewerb für die Zuweisung von 19 neu zu errichtenden und einer freien Apotheke in Südtirol teilgenommen. Nach Genehmigung einer vorläufigen Rangordnung durch die Landesregierung, dem Ablauf der Frist für Richtigstellungen vonseiten der Antragsteller und stichprobenartigen Kontrollen zu den bei der Bewerbung hinterlegten Angaben durch das zuständige Landesamt für Gesundheitssprengel wurde am heutigen Dienstag der Wettbewerb mit einer endgültigen Rangordnung abgeschlossen.
In Absprache mit dem Rechtsamt hat die Bewertungskommission insgesamt 21 Bewerbungen aufgrund fehlender oder falscher Erklärungen abgeschlossen, sodass die endgültige Rangordnung insgesamt 62 Bewerber für neue Apotheken in Bozen (6), Meran (2), Brixen (2), Ahrntal, Bruneck, Eppan, Kaltern, Lana, Leifers, Ritten, Sarntal sowie für die derzeit provisorisch besetzte Apotheke von Kastelbell-Tschars umfasst. Diese Rangordnung wird im Amtsblatt der Region, auf der Internetseite der Südtiroler Landesverwaltung und der ministeriellen Plattform für die Durchführung des Wettbewerbs veröffentlicht. Sollte innerhalb von 60 Tagen kein Rekurs eingehen, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet und mit dem Auswahlverfahren vonseiten der Bewerber über die römische Plattform begonnen werden. Nach der definitiven Zuweisung der neuen Apotheken – immer über die Plattform des Gesundheitsministeriums – wird der definitive Beschluss mit Zuweisung der Apotheken an die Apotheker gemacht, die dann ein Jahr Zeit haben, um diese zu eröffnen.
„Gerade für ältere Menschen und Familien mit Kindern sind die Apotheken wichtige Ansprechpartner für Gesundheitsfragen vor Ort“, betont die zuständige Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. „Daher freut es mich, dass wir nun eine endgültige Rangordnung für die 20 neuen Apotheken in Südtirol vorliegen haben: Aufgrund von Terminen und Wettbewerbsvorschriften - die nicht von uns abhängen, sondern vom römischen Gesundheitsministerium - ist es bei dieser Ausschreibung leider immer wieder zu Verzögerungen gekommen“, hofft die Landesrätin auf eine rasche Abwicklung der weiteren bürokratischen Schritte zur Eröffnung der neuen Apotheken.
mp
Beschlüsse der Landesregierung vom 08.03.2016
Landeshauptmann Kompatscher zur Neuausschreibung von Apotheken
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