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Allgemeinmediziner: Eintragung in die Landesrangordnung bis 31. Jänner

Wer sich für das Jahr 2017 erstmals in die Landesrangordnung der Ärzte für Allgemeinmedizin eintragen lassen oder seine Titel ergänzen möchte, kann bis zum 31. Jänner 2016 einen Antrag an das Landesamt für Gesundheitssprengel stellen. Die Zugangsvoraussetzungen und das dafür notwendige Formular wurden auf der Internetseite der Landesabteilung Gesundheit veröffentlicht.

Ärzte, die sich im Jahr 2017 beim Südtiroler Sanitätsbetrieb um einen Auftrag für einen oder mehrere Bereiche der Allgemeinmedizin (medizinische Grundversorgung, Betreuungskontinuität, medizinische Dienste auf dem Territorium, gesundheitliche Notfallversorgung auf dem Territorium) bewerben möchten, müssen innerhalb 31. Jänner einen Antrag für die Aufnahme in die entsprechende Landesrangordnung stellen. Die dafür notwendigen Zugangsvoraussetzungen und das Antragsformular finden interessierte Ärzte unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/2552.asp. Das Ansuchen muss per E-Mail an die angegebene PEC-Adresse oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an das Amt für Gesundheitssprengel übermittelt oder persönlich dort abgegeben werden.

Das zuständige Landesamt für Gesundheitssprengel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits beauftragte Grundversorgungsärzte (Hausärzte) kein  Ansuchen stellen müssen, da bereits bestehende Aufträge gelten. Eine Ausnahme bilden jene Ärzte, die neu erworbene Titel für eine Neuberechnung ihrer Punktezahl einreichen möchten und dafür ein "Ansuchen für Ergänzung der Titel" stellen müssen. Für weitere Informationen steht das Landesamt für Gesundheitssprengel unter Tel. 0471 418070 zur Verfügung.

mp