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7. Jänner: Auszahlungstag für Zivilinvalidenrenten
Die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose des Monats Jänner 2016 werden am 7. Jänner ausbezahlt, das ist der erste mögliche Tag für die Gutschrift der Beträge auf den Bank- oder Postkonten der Begünstigten beziehungsweise die Barzahlung in den Postämtern. Darauf weist die Landesagentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung ASWE hin.
Die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung teilt zudem mit, dass sie für die Auszahlung der Renten an Zivilinvaliden bis zu einem Alter von 65 Lebensjahren und sieben Monaten zuständig ist. Mit Erreichung dieses Alters werden die Zivilinvalidenrenten in Sozialrenten umgewandelt und vom Nationalen Sozialfürsorgeinstitut (NISF/INPS) ausbezahlt. Im Jahr 2015 betrug die Altersgrenze 65 Jahre und drei Monate. Nun wurde sie aufgrund der höheren Lebenserwartung laut ISTAT-Erhebung mit Ministerialdekret angepasst.
jw