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Landesämter über die Weihnachtsfeiertage geschlossen

Die meisten Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung sind während der Weihnachtsfeiertage von Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, geschlossen. Am Montag, 28. Dezember, sind sie dann wieder regulär zugänglich, und zwar bis zum Mittwoch, 30. Dezember.

Während der Weihnachtsfeiertage sind die meisten Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung geschlossen. Die Landesämter sind von Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, nicht zugänglich. Am Montag, 28. Dezember, öffnen die Ämter dann  wieder regulär ihre Türen, die in diesem Jahr dann noch bis zum Mittwoch, 30. Dezember, geöffnet bleiben. Auch während der Feiertage im Einsatz sind die Mitarbeitenden verschiedener Bereiche, unter anderem die Berufsfeuerwehr, der Straßendienst, der Bevölkerungsschutz und der Wetterdienst.

jw