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Filmförderung: Richtlinien angepasst
Die Landesregierung hat die Förderung von Film und Fernsehen überarbeitet und heute (22. Dezember) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher geänderte Richtlinien beschlossen. Diese Änderungen tragen zum einen den EU-Vorgaben, zum anderen den Erfahrungswerten der "Film Association Südtirol" FAS Rechnung.
Landeshauptmann Kompatscher erklärte nach der Sitzung der Landesregierung, dass mit der Anpassung die bisherige Strategie und die quantitative und qualitative Stärkung der Film- und Kreativwirtschaft in Südtirol weitergeführt werden. Aufgrund der EU-Vorgaben entfalle nun der sogenannte einheitliche EU-weite "Kulturtest". Dieser werde durch die Einzelbewertung der Projekte ersetzt. Ebenfalls abgeschafft hat die EU die Pflicht zur Notifizierung der Förderung an die Europäische Kommission. Die Südtiroler Filmförderung war bei ihrer Einführung im Jahr 2010 noch in Brüssel notifiziert, sprich genehmigt worden.
Neu eingeführt wird die Nachwuchsförderung. Dabei sind zwei Arten der Förderung möglich, eine allgemeine und eine besondere für qualitativ hochwertige Low-Budget-Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von bis zu 500.000 Euro. Jährlich kann das Land drei dieser Produktionen mit jeweils bis zu 250.000 Euro fördern. Dies kann es insbesondere jungen Südtiroler Filmschaffenden ermöglichen, leichter und niedrigschwelliger in der Filmwelt Fuß zu fassen.
Die Produktionsförderung erfolgt über Beiträge, die maximal die Hälfte der gesamten Herstellungskosten ausmachen können. Sie ist - wie bisher - auf 1,5 Millionen Euro pro Projekt begrenzt. Unterstützung für die Projektentwicklungs- und Produktionsvorbereitung gibt es ausschließlich für Projekte, die einen besonderen Südtirolbezug haben. Dafür kann ein Beitrag von bis zu 70 Prozent der Kosten bis zu 100.000 Euro gewährt werden.
Die heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien wurden von der Business Location Südtirol BLS in Abstimmung mit den heimischen Filmschafenden und Interessensgruppen, insbesondere der FAS, erarbeitet. Anlaufstelle für die Film- und Fernsehförderung ist die BLS, die mit Jahreswechsel mit EOS, SMG und TIS zur IDM fusioniert.
jw