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Grundbuch: Ab 21. Oktober telematische Antragsübermittlung
Ab Mittwoch, 21. Oktober, können alle Südtiroler Notare und alle Katastralgemeinden die Grundbuchsanträge auch telematisch übermitteln. Dies hat die Landesregierung heute (13. Oktober) beschlossen.
Grundbuchanträge können künftig auch telematisch übermittelt werden, einschließlich der gesamten Dokumentation. Das schreibt die gesamtstaatliche Gesetzgebung ebenso vor wie die regionale, die für das Grundbuchwesen in Südtirol und im Trentino zuständig ist. Der regionale Gesetzgeber hat allerdings die Umsetzung dieser Digitalisierung den beiden Ländern übertragen. So hat das Land Südtirol im Frühjahr dieses Jahres die telematische Übermittlung eingeführt, und zwar versuchsweise und auf bestimmte Kategorien und Nutzerkreise beschränkt.
In diesem Versuchszeitraum konnten zwar alle Arten von Akten telematisch übermittelt werden, zum Dienst hatten aber nur einige Notariatskanzleien und die von den Grundbuchsämtern von Meran und Schlanders geführten Katastralgemeinden Zugang. Nachdem diese Versuchsphase positiv verlaufen ist, hat die Landesregierung heute beschlossen, die schrittweise Telematisierung fortzusetzen. Im Einvernehmen mit dem Notariatskollegium von Bozen wird die Möglichkeit der telematischen Antragsübermittlung mit 21. Oktober auf alle Katastralgemeinden ausgedehnt.
Den diesbezüglichen Beschluss hat die Landesregierung heute auf Antrag von Landesrat Christian Tommasini getroffen. Somit steht ab Mitte kommender Woche allen Notaren in Südtirol die Möglichkeit offen, anstelle von Papier und Post den digitalen Weg zu wählen und Grundbuchanträge telematisch zu übermitteln. Für den zuständigen Landesrat handelt es sich um einen weiteren wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe, der zudem organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten eröffnet.
jw