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Aufnahme von Asylantragstellern und Flüchtlingen
Was die Aufnahme von Asylantragstellern und Flüchtlingen betrifft, stellt LRin Martha Stocker klärend fest: "Es ist natürlich nicht verboten, anerkannte Flüchtlingen bei sich aufzunehmen oder ihnen eine Wohnung zu vermieten; bei Personen, die sich auf der Durchreise befinden, gilt es hingegen aufzupassen, genauso wie bei jenen Personen, die noch keinen Flüchtlingsstatus haben."
Ganz allgemein spricht man immer von Flüchtlingen. Dabei gilt es, so das Sozialressort, technisch gesehen zu unterscheiden, und zwar zwischen Personen, welche ein Ansuchen um internationalen Schutz beantragt haben, auch Asylantragsteller genannt und zwischen Personen, die sich auf der Durchreise befinden und fast nie die Absicht haben, dieses Ansuchen in Italien zu stellen sowie zwischen Personen, deren Antrag von einer Kommission geprüft und angenommen wurde und die somit über den Status eines Flüchtlings verfügen. Die Anerkennung des Flüchtlingsstatus erfolgt in der Regel erst nach mehr oder weniger einem Jahr. Nur anerkannte Flüchtlinge sind im engen Sinne Flüchtlinge und demnach den Staatsbürgern des jeweiligen Staates mehr oder weniger gleichgestellt. Die Kommission kann ihnen auch andere Aufenthaltstitel zusprechen, z.B. die Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.
Für die Aufnahme der Personen, die einen internationalen Schutz beantragen, wurden im ganzen Staatsgebiet Strukturen eröffnet, die diese Menschen aufnehmen. Diese Personen sind aus ihrem Land, wo Krieg herrscht, wo sie verfolgt oder gefoltert wurden und in dem sie keine Zukunft für sich mehr gesehen haben, geflohen. Sie landen an den Stränden von Italien und werden dann gemäß dem geltenden Aufteilungsschlüssel des Staates, der grundsätzlich aufgrund des Bevölkerungsschlüssels erfolgt, nach Südtirol gebracht und in den dafür vorgesehenen Strukturen auf ganz Südtirol verteilt untergebracht. Jeder Bezirk ist aufgefordert, seinen Anteil an Solidarität zu leisten und in einer angemessenen Anzahl Plätze bereit zu stellen, damit diese Personen nicht vom Strand in Italien auf der Straße in Südtirol landen.
Wer diese Strukturen führt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Erfahrungen in diesem Bereich vorweisen. Es gilt nämlich nicht nur, diese Personen zu verköstigen und unterzubringen, sondern sie müssen auf ihrem Weg in die Integration auch begleitet werden. Es müssen Alphabetisierungs- und Sprachkurse organisiert und Praktika gesucht werden. Diese Arbeit leisten in Südtirol die Caritas und der Verein Volontarius vorbildlich und erhalten dafür einen Beitrag von maximal 28 Euro pro Person pro Tag.
Hilfe in der Unterbringung ist besonders dann gefragt, wenn diese Menschen die Strukturen verlassen müssen, weil sie inzwischen einen Status als Flüchtlinge oder einen humanitären Status erhalten haben.
„Es gibt immer wieder Personen, die sich melden und fragen, wen sie kontaktieren können, wenn sie solche Personen mit gültigem Aufenthaltstitel, die die Strukturen verlassen müssen, bei der Suche nach Arbeit oder einer Wohnung helfen wollen; einige wenige bieten sogar kostenlose Unterkünfte an", sagt Landesrätin Stocker. Wer diesen Personen ohne soziales Netz helfen möchte, sollte sich, an die Caritas (Telefonnummer:0471 304362) oder an Volontarius (Telefonnummer: 0471 402338) wenden, denn die Hilfe wird dringend benötigt. Eine staatliche Vergütung gibt es dafür jedoch nicht, auch wenn solche Gerüchte zirkulieren. Durch Unterstützung der Flüchtlinge werde ein Akt der Menschlichkeit gesetzt und zugleich der Gesellschaft geholfen, da diese Personen sich dann schneller in der Gesellschaft zurecht finden und mit ihrem Beitrag etwas von dem zurückgeben können, was sie erhalten haben, heißt es aus dem Sozialressort.
SAN