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Dritte schriftliche Maturaprüfung: Unterrichtsministerium rudert zurück
Beim dritten schriftlichen Teil der Maturaprüfung müssen nun doch nicht fünf Fächer geprüft werden. Dies steht in einer am heutigen (16. Juni) Dienstagnachmittag veröffentlichten Mitteilung des Unterrichtsministeriums.
Das Ende Mai veröffentlichte Ministerialdekret hat in Südtirol - ebenso wie in zahlreichen Regionen Italiens - für Unmut gesorgt: In den darin enthaltenen Bestimmungen kam nämlich zum Ausdruck, dass beim dritten schriftlichen Teil der Maturaprüfung fünf Fächer geprüft werden müssen, während bislang immer von einer Kann-Bestimmung die Rede gewesen war.
Das Unterrichtsministerium hat heute (16. Juni) nach zahlreichen Interventionen und Protesten von verschiedenen Stellen - unter anderem auch vonseiten des Bildungslandesrates Philipp Achammer - eine Klärung herausgegeben. Darin heißt es im originalen Wortlaut:
"Nessuna sorpresa sulla terza prova dell'Esame di Maturità che non deve obbligatoriamente riguardare cinque materie, come trapelato su alcuni organi di stampa, ma fino ad un massimo di cinque, secondo quanto previsto dal Dm n. 429 del 2000."
Landesrat Philipp Achammer erklärt in diesem Zusammenhang Folgendes: "Nachdem die am 29. Mai erlassene Ministerialbestimmung zu Unmut und Unsicherheiten unter den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen und Führungskräften geführt hat, nehmen wir nun mit Genugtuung zur Kenntnis, dass in letzter Minute doch noch eine Klärung herbeigeführt werden konnte."
me