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Kommunikationswesen und Rundfunkförderung: Gesetzentwurf verabschiedet
Die Landesregierung will auch weiterhin die Medienvielfalt im Land fördern. Zu diesem Zweck hat sie das Landesgesetz aus dem Jahr 2002, das Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung enthält, überarbeitet. Der von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegte Gesetzentwurf wurde heute (16. Juni) von der Landesregierung genehmigt.
"Unser Anliegen ist es, die Freiheit und Pluralität der Medien zu stärken, um den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissender Gesellschaft Südtirols gerecht zu werden", sagte heute Landeshauptmann Kompatscher zur Zielsetzung des Gesetzestextes. "Gleichzeitig", betonte der Landeshauptmann, "ist es auch Auftrag und Wille der Landesregierung, die sprachliche und kulturelle Identität der in Südtirol lebenden Angehörigen der ladinischen, deutschen und italienischen Sprachgruppe zu festigen. Dabei gilt es, den Bedürfnissen der vom Autonomiestatut geschützten sprachlichen Minderheiten besonders Rechnung zu tragen." Neben der Meinungsvielfalt gelte es, ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot zu lokalen Themen sicherzustellen, erklärte der Landeshauptmann.
Um in der institutionellen Kommunikation die Stärkung der Medienvielfalt noch mehr in den Brennpunkt zu rücken und gleichzeitig den europäischen Vorgaben und dem öffentlichen Vergaberecht zu entsprechen, wurde das Landesgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Nachdem das bisherige Gesetz, das Kommunikationswesen, institutionelle Kommunikation des Landes und die Förderung von privaten Medien regelt, gerichtlich beanstandet worden war, wurde unter Einbeziehung aller Interessensvertretungen eine Neufassung erarbeitet.
Um die Medien und damit deren Vielfalt zu fördern, werden verschiedene Wege beschritten: Das Land kann nach wie vor für die Verbreitung von Informationen Aufträge für Presse-, Informations- und redaktionelle Dienstleistungen vergeben, was vornehmlich über Printmedien und ausgewogen zu geschehen hat. Zudem kann das Land mit öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten Verträge abschließen, um die Versorgung des gesamten Landesgebietes sicherzustellen. Was die Produktion von Sendungen und Berichten von Landesinteresse angeht, kann das Land ebenfalls mit Radio- und Fernsehanstalten Verträge abschließen, die Nutzungs- und Verbreitungsrechte einschließen.
Neben dieser indirekten Art der Förderung sieht der von der Landesregierung genehmigte Entwurf auch weiterhin die Förderung lokaler Medienunternehmen vor, allerdings unter geänderten Vorzeichen. Während bisher die Tätigkeit zum einen und das Abonnement einer Nachrichtenagentur getrennt gefördert wurden, sollen die Förderungen nun vereinheitlicht werden, wovon sich Gesetz klarer und einfacherer." Vorgesehen sind Ausgleichszahlungen, die nach noch festzulegenden Richtlinien bemessen werden sollen. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sollen wiederum unter Einbeziehung der betroffenen Interessensgruppen ausgearbeitet werden. Für das Jahr 2015 will das Land eine Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung stellen.
Verbessert wurden nach den Worten des Landeshauptmanns auch die Zugangskriterien. Diese enthalten, je nach Medium (ob Radio- und Fernsehsender oder Online-Portale, wobei zusätzlich die Unterscheidung privat und lokal hinzukommt), Mindestvorgaben für "förderwürdige Inhalte", für die Reichweite sowie für die journalistische Präsenz in der Redaktion. Diese Kriterien wurden nun unter Einbeziehung und im Einvernehmen mit den Interessensvertretungen neu formuliert, so dass alle privaten, lokalen Fernseh- und Radiosender berücksichtigt werden, ausgenommen natürlich jene von Parteien, Gewerkschaften, religiösen Organisationen oder reine Unterhaltungs- und Homeshoppingkanäle.
Aufgewertet wird der beim Landtag angesiedelte Beirat für das Kommunikationswesen: Ihm werden neue Aufgaben bezüglich Aufsicht, Kontrolle und Beratung übertragen, aber auch in der fachlichen Bewertung und bei der Abwicklung der Beitragsgesuche.
Der heute von der Landesregierung genehmigte Gesetzestext wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung, zunächst im Gesetzgebungsausschuss und dann im Plenum, übermittelt.
jw