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Hörverständnistest für auszubildende Ärzte ohne Zweisprachigkeitsnachweis

Am 18. Juni ist der nächste Termin für den Hörverständnistest in Deutsch und Italienisch für die Zulassung zur Facharztausbildung mit Landesfinanzierung und zur Sonderausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin. Die Anmeldung ist bis zu fünf Tagen vor dem Termin möglich.

Ärztinnen und Ärzte, die interessiert sind, an der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder am Wettbewerb für die Finanzierung von Facharztausbildungsstellen teilzunehmen und nicht bereits im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises "A" oder eines gleichwertigen anerkannten Nachweises sind, müssen einen eigenen Test zum Hörverständnis bestehen. Das Bestehen des Tests ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Auswahlverfahren.

Der Hörverständnistest kann unabhängig von der Teilnahme an einem Auswahlverfahren für die Zulassung zur Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder zur Finanzierung von Facharztausbildungsstellen abgelegt werden. Die Bestätigung über den bestandenen Hörverständnistest ist für unbegrenzte Zeit gültig.

Der nächste Termin findet am

 

 18. Juni 2015 um 10.00 Uhr,

im Auditorium des Landhauses 12, Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1 in Bozen

 

statt. Die Anmeldung erfolgt auf dem eigens vorgesehenen Formular, das spätestens 5 Tagen vor dem Termin per Post, E-Mail oder Fax an das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals, Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1, Bozen, ausbild.gesundh@provinz.bz.it zu schicken ist oder persönlich abgegeben werden kann.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals (ausbild.gesundh@provinz.bz.it, Tel. 0471 418140, Fax 0471 418159), Frau Anna Pitarelli, (anna.pitarelli@provinz.bz.it, Tel 0471 418154), Frau Maria Vittoria Habicher (maria.habicher@provinz.bz.it, Tel. 0471 418145) und Frau Hedwig Obertegger, (hedwig.obertegger@provinz.bz.it, Tel. 0471 418150) und können unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/2514.asp abgerufen werden.

 

mp