Übersicht vorgesehener Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsverträge und Ausbildungen
SITUATION |
Aufgaben der Lehrperson |
Aufgaben der Schulführungskraft |
Unterricht ohne gültigen Studientitel (Direktberufung) mit Arbeitsvertrag von mehr als 3 Monaten (ausgenommen sind Lehrpersonen, die im selben Stellenplan der Grundschule bzw. im selben oder in einem ähnlichen Fach der Mittel- und Oberschule bereits einen positiv bewerteten Unterrichtsdienst von mindestens 180 Tagen - auch in einer anderen Schule - geleistet und die vorgesehene Fortbildung besucht haben).
(laut Art. 13 Beschluss LR vom 21.05.2024, Nr. 373)
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a) Vorlage evtl. bisheriger Bewertungen b) Probezeit von 90 Tagen c) Fortbildung von mind. 25 Stunden d) Zusammenarbeit mit Tutor oder Tutorin
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a) Vereinbarung Ziele zur beruflichen Entwicklung b) Besonderes Ziel ist die Festlegung des Fortbildungsplans c) Ernennung Tutor oder Tutorin d) Bewertung am Ende der Probezeit von 90 Tagen e) Bewertung am Ende des Schuljahres
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Englischunterricht ohne Spezialisierung (laut Art. 18 Beschluss LR vom 21.05.2024, Nr. 373)
a) im 1. Unterrichtsjahr (Arbeitsvertrag ≥ 3 Monate)
b) im 2. bis 4. Unterrichtsjahr |
a) FB von mind. 25 h (LP, die Englisch an der Grundschule ohne Spezialisierung unterrichten, sind verpflichtet das von der PA geplante Fortbildungsangebot zu nutzen) Zusammenarbeit mit Tutor*in
b) FB von mind. 25 h (LP, die Englisch an der Grundschule ohne Spezialisierung unterrichten, sind verpflichtet das von der PA geplante Fortbildungsangebot zu nutzen) |
a) Ernennung Tutor*in Vereinbarung Ziele berufliche Entwicklung mit LP Bewertung Probezeit nach 90 Tagen und am Ende des Schuljahres oder bei Vertragsende
b) Dienstbewertung |
Integrationslehrpersonen ohne Spezialisierung (weitere Infos unter Mitteilungen) a) befr. Arbeitsvertrag von mind. 50 % und 180 Tage als Integrationslehrperson
b) unbefr. Arbeitsvertrag in Verwendung als Integrationslehrperson; |
a) FB von mindestens 25 Stunden pro Jahr: Jahr 1: FB organisiert von PA (Verpflichtung über 4 Schuljahre, auch mit Unterbrechung) Jahre 2 – 4: FB wird mit SFK vereinbart (nach Kriterien des Referats Inklusion)
b) Fortbildung wird mit Schulführungskräften vereinbart (nach Kriterien des Referats Inklusion) |
a) Jahr 1: Anmeldung zu den FB im 1. Jahr Jahre 2–4: Absprache FB (25 Stunden) mit LP
b) Absprache zur Fortbildung mit der Lehrperson, erstes Jahr wird im Referat Inklusion der PA dokumentiert |
Berufseingangsphase: LP im 1. Unterrichtsjahr mit gültigem Studientitel oder gültiger Lehrbefähigung - befr. Arbeitsvertrag - von mind. 30. September bis 30. April - über mind. 7 (GS) bzw. 6 (MS/OS) W- h |
- Berufsbegleitende Verpflichtungen - Zusammenarbeit mit Tutor*in |
- Direktberufung: Überprüfung Studientitel - Überprüfung Bildungsguthaben (siehe Rundschreiben) - Ernennung Tutor*in - Unterrichtshospitationen |
LP im lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang (Primar- und Sekundarstufe)
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siehe jeweiliges Vademecum: Vademecum Sekundarstufe allgemein Vademecum Sekundarstufe Instrumental Vademecum Sekundarstufe integriert
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- Abstimmung Stundenplan - Kenntnisnahme Bildungsguthaben bei zeitgleicher Absolvierung der Berufseingangsphase - Zusammenarbeit mit Mentor*innen - Mitglied der Kommission für das Abschlusskolloquium
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Berufsbildungs- und Probejahr: LP mit gültiger Lehrbefähigung - unbefr. Arbeitsvertrag mit wenigstens 5,40 bzw. 6,60 W-h - erste unbefristete Aufnahme oder - Übertritt in anderen Stellenplan oder in anderes Berufsbild |
- Berufsbegleitende Verpflichtungen - Zusammenarbeit mit Tutor*in |
- Überprüfung Bildungsguthaben (Berufseingangsphase und andere Ausbildungslehrgänge) - Ernennung Tutor*in - Unterrichtshospitationen - Bewertung des Probejahres |