Wartestand (Schutz) der Bediensteten mit Beeinträchtigung
Rechtsquellen
Übersicht
6 Monate |
100 % Bezahlung |
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12 Monate |
80 % Bezahlung |
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6 Monate |
70 % Bezahlung |
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ab 24. Monat |
50 % Bezahlung |
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Stundenurlaube Tagesurlaube |
100 % Bezahlung |
für die Dauer der Therapie |
Hinweise
Diese Abwesenheit steht nur Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag zu.
Sie dient der Wiedergenesung und vollen Eingliederung des Bediensteten.
Es besteht die Möglichkeit des Einsatzes für andere Aufgaben derselben Funktionsebene, falls diese Maßnahme von der zuständigen Ärztekommission als unterstützende Maßnahme für die laufende Therapie ausgewählt wird.
Formular
Version Dezember 2011