Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestandsregelung)
Rechtsquellen
- M.D. vom 16.12.2014
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003 Artikel 15
- Landeskollektivvertrag 30.01.2014, Artikel 1
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 14 vom 18.03.2003
Übersicht
Reduzierung der Unterrichtszeit auf nicht weniger als 75 % des Vollzeitausmaßes |
100 % Bezahlung |
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Hinweise
Für die restliche Arbeitszeit (25 Prozent) wird das Personal in erster Linie in didaktischen Tätigkeiten außerhalb des Regelunterrichts oder in anderen für den Unterricht zusätzlich erforderlichen Tätigkeiten eingesetzt, wobei jede Unterrichtsstunde im Verhältnis 1:1,9 gewertet wird.
Die Voraussetzungen für die Pension werden jährlich im Rundschreiben zur Teilzeit veröffentlicht.
Formulare
Gesuchsvorlagen:
- Reduzierung der Unterrichtszeit
- Dienstaustritt (in deutscher Sprache)
- Dienstaustritt (in italienischer Sprache)
Version März 2024