Streik

Rechtsquellen

Übersicht

ohne Bezahlung

in der Grundschule nicht mehr als 40 Stunden (8 Schultage) pro Schuljahr

in der Mittel- und Oberschule nicht mehr als 60 Stunden (12 Schultage) pro Schuljahr

Hinweise

Der Streik muss durch die Gewerkschaften mindestens 15 Tage vor dem Streiktag angekündigt werden (wenn der Streik nur den Bereich Schule betrifft, ansonsten 10 Tage) und darf jedenfalls nicht mehr als zwei aufeinander folgende Tage umfassen. Zwischen einem Streik und dem nächsten müssen mindestens sieben Tage vergehen.

Nicht bestreikt werden dürfen Schlussbewertungen für Abschlussklassen mit Abschlussprüfungen, die Abschlussprüfungen selbst, Eignungsprüfungen.

Zwischenbewertungen bzw. Schlussbewertungen für Abschlussklassen ohne Abschlussprüfungen dürfen sich aufgrund von Streik nicht mehr als fünf Tage verzögern.

Version Juni 2017