Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes
Rechtsquellen
- Dritter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vom 09.01.2025
- Rundschreiben Nr. 8/2025
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003 Anlage 4 Artikel 28
- Landeskollektivvertrag 13.12.2016, Artikel 7
- Legislativdekret 26.03.2001, Nr. 151 Artikel 47, Absatz 3
Derzeit werden die Inhalte dieser Seite aufgrund der Neuerungen im dritten Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vom 09.01.2025 überarbeitet. Der Vertrag ist seit 16. Jänner 2025 in Kraft.
Die aktuelle Gesuchsvorlage steht, wie im Rundschreiben Nr. 8/2025 angekündigt, bereits zum Download zur Verfügung.
Stand 28.01.2025