Ruhepausen (innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes)
Rechtsquellen
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003 Anlage 4 Artikel 27
- Legislativdekret 26.03.2001 Nr. 151 Art. 39, 40, 41
Übersicht
1 Stunde pro Unterrichtstag bis zum 1. Lebensjahr des Kindes* |
100 % Bezahlung |
kann auch vom Vater beansprucht werden, wenn:
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Verdoppelung auf 2 Stunden bei Mehrlingsgeburt |
100 % Bezahlung |
Die zusätzlichen Stunden können vom Vater beansprucht werden, auch wenn sich die Mutter in Mutterschaftszeit oder Elternzeit befindet. |
Hinweise
Die täglichen Ruhepausen können auch von Lehrpersonen mit Teilzeitvertrag beansprucht werden.
Die Verteilung der Ruhepausen muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden; bei Uneinigkeit wird die Verteilung vom Arbeitsinspektorat festgelegt.
Sind in der Familie zwei Kinder unter 10 Jahren und die Mutter übt keine Tätigkeit aus, dann steht dem Vater eine tägliche bezahlte Ruhepause für jedes Kind nach dem zweiten innerhalb dessen erstem Lebensjahr zu. Die Mehrlingsgeburt bringt keine Anhebung dieser Ruhepause mit sich.
*2 Stunden pro Tag, wenn die tägliche Arbeitszeit über 6 Stunden liegt.
Stand Februar 2024