Kurze Abwesenheit (Arztvisite, persönliche Gründe)
Rechtsquellen
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003, Anlage 4, Artikel 4
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 38 vom 04.12.2008
Übersicht
5 Stunden |
maximal je Arbeitstag |
36 Stunden |
maximal je Schuljahr |
Hinweise
Die kurze Abwesenheit kann für persönliche Erfordernisse beantragt werden.
Die entsprechende Zeit ist in Absprache mit der Schulführungskraft einzubringen. Für die Einbringung in Form einer Verwaltungsstunde wird der Umrechnungsschlüssel Unterrichtsstunde zu Verwaltungsstunde 1 : 1,9 (bei 20 Wochenstunden) und 1 : 1,73 (bei 22 Wochenstunden) gewertet.
Falls die entsprechende Zeit nicht eingeholt werden kann, erfolgt der Gehaltsabzug von der Gesamtbesoldung im Ausmaß der entsprechenden Fehlstunden.
Kurze Abwesenheiten für Arztbesuche oder für nachgewiesene Rehabilitationstherapien sind in der Regel nicht durch Zeitausgleich einzubringen.
Version Februar 2017