Kindergärten
Landeskindergärten
Auf dieser Internetseite finden die Gemeinden (Körperschaften, Anstalten und Vereinigungen) die Weisungen zum Erstellen der Anträge um einen Beitrag für den Ankauf von Einrichtung und Ausstattung (Investitionen) für die deutschen Kindergärten des Landes gemäß Beschluss der Landesregierung vom 08.08.2017, Nr. 860, sowie die entsprechenden Formblätter für die Gesuchstellung und jene für die Abrechnung der genehmigten Beiträge.
Die Anträge sind ausschließlich auf den hier veröffentlichten Formblättern abzufassen. Aus organisatorischen und technischen Gründen können keine Anträge, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern abgefasst worden sind, nicht angenommen werden.
Die Beitragsgesuche sind digital zu unterzeichnen und müssen jährlich bis spätestens 1. Februar an die zuständige Landesabteilung ausschließlich über die PEC Adresse der Deutschen Bildungsverwaltung (bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it) übermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Der Abschluss der Arbeiten und die Höhe der gewährten Beiträge wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.
Achtung: Die Richtlinien gemäß Beschluss der Landesregierung vom 03.02.2015, Nr. 126, sind widerrufen.
Gleichgestellte Privatkindergärten
Auf dieser Internetseite finden die gleichgestellten Privatkindergärten die mit Beschluss vom 06. April 2020, Nr. 754, genehmigten Kriterien und Modalitäten zur Gewährung von Beiträgen für Personal-, Führungs- und Betriebskosten gemäß Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5. Ebenso sind auf dieser Seite die Formblätter für die Gesuchstellung und für die Abrechnung veröffentlicht.
Die Beitragsgesuche sind digital zu unterzeichnen und müssen jährlich bis spätestens 31. Mai an die zuständige Landesabteilung ausschließlich über die PEC Adresse der Deutschen Bildungsverwaltung (bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it) übermittelt werden.