Heirat - Bezahlter Sonderurlaub
Rechtsquellen
Übersicht
bei Heirat |
15 aufeinanderfolgende Tage |
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Hinweise
- Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
- Der Grund der Abwesenheit muss belegt werden.
- Der Sonderurlaub bewirkt keine Gehaltskürzung.
Version Dezember 2011