Häufung von Abwesenheiten wegen Krankheit
Rechtsquellen
Übersicht
2 Jahre |
Höchstausmaß bei ununterbrochener Abwesenheit wegen Krankheit |
2 Jahre und 9 Monate |
Höchstausmaß im Fünfjahreszeitraum bei Abwesenheit wegen Krankheit mit Unterbrechungen d.h. mit Dienstaufnahme für mindestens drei Monate |
6 Monate |
weitere unbezahlte Abwesenheit wegen Krankheit |
Hinweise
Vor Erreichen des Höchstausmaßes an Abwesenheit wegen Krankheit wird die Feststellung der Eignung für den Unterrichtsdienst beantragt. Ist die Dienstaufnahme aus Gesundheitsgründen bei Erreichen des Höchstausmaßes nicht möglich oder sollte die permanente und absolute Uneignung für jede Arbeitstätigkeit festgestellt werden, erfolgt die Dienstenthebung aus Gesundheitsgründen.
Das Höchstausmaß an Abwesenheit wegen Krankheit muss nicht beachtet werden, wenn die Abwesenheit begründet ist durch:
- die "schwere Krankheit",
- die Krankheit aufgrund von Schwangerschaft,
- den Sonderurlaub für Kuren für Invaliden.
Version Dezember 2011