Fortbildung

Rechtsquellen

Übersicht

für Weiterbildung

5 Tage Freistellung pro Schuljahr

Hinweise

Die Freistellung vom Dienst gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
Sie gilt für die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsinitiativen, die von der Verwaltung anerkannt oder vom Lehrerkollegium genehmigt worden sind, auch als Referent/in.

Über die fünf Tage hinaus kann die zuständige Schulführungskraft für die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsinitiativen, die von der Verwaltung anerkannt werden,  die flexible Gestaltung der Arbeitszeit gewähren, sofern die Qualität der Dienstleistungen der Schule nicht beeinträchtigt wird.

Die Freistellung bewirkt keine Gehaltskürzung.

Version Dezember 2011