Darlehen INPDAP

Lehrpersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und mindestens vier Dienstjahren, die bei der "Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali" des INDAP (Istituto Nazionale di Previdenza per i Dipendenti dell’Amministrazione Pubblica) eingeschrieben sind, können die Gewährung eines "Piccolo Prestito" (kleines Darlehen) oder eines "Prestito Pluriennale" (mehrjähriges Darlehen) beantragen.

Der Aufgabenbereich des Amts für Lehrpersonal beschränkt sich auf die Annahme und Eingabe der Gesuche ins INPS-Portal. Für nähere Informationen über die Darlehen und dessen Genehmigung müssen Sie sich direkt an die INPS in Trient wenden.

Was ist ein "Piccolo Prestito" (kleines Darlehen)?

Bei dem Kleinkredit handelt es sich um ein kurzfristiges Darlehen (jährlich, zweijährig, dreijährig oder vierjährig), das in monatlichen Raten aus dem vom Antragsteller oder von der Antragsstellerin angegebenen Bankkonto zurückgezahlt wird.

Der beanspruchbare Betrag entspricht einen, zwei, drei oder vier Nettomonatsgehälter oder Rentenzahlungen, die in 12, 24, 36 oder 48 Raten zurückzuzahlen sind. Hat der Antragsteller/die Antragsstellerin keine weiteren Abzüge von seinem Gehalt, kann er/sie auch Darlehen in doppelten Monatsraten beantragen. Der Darlehensbetrag wird mit einem nominalen Jahreszinssatz und einem Abzug der Verwaltungskosten sowie eines Beitrags zum Risikofonds berechnet.

Das Darlehen wird nach den vorgesehenen und geregelten Bestimmungen gewährt. Details dazu finden sich hier.

Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen für die Beantragung des Darlehens gestellt werden.

Dem Antrag ist kein ärztliches Zeugnis beizulegen.

Ansuchen für "Piccolo Prestito“

Was ist ein "Prestito Pluriennale" (mehrjähriges Darlehen)?

Das mehrjährige Darlehen ist ein langfristiges Darlehen mit einer Dauer von fünf oder zehn Jahren, das zur Deckung von Ausgaben mit einem erheblichen ökonomischen Einsatz gewährt wird. Der Betrag ist in 60 (Fünfjahresdarlehen) oder 120 (Zehnjahresdarlehen) Monatsraten aus dem vom Antragsteller oder von der Antragsstellerin angegebenen Bankkonto zu tilgen. Die monatliche Rate darf ein Fünftel des Gehalts des Antragstellers/der Antragsstellerin nicht überschreiten. Der Betrag wird mit einem jährlichen Nominalzinssatz von 3,50 %, einem Abzug für Verwaltungskosten und einem Beitrag zum Risikofonds berechnet.

Das Darlehen wird nur in bestimmten, in den Vorschriften vorgesehenen und geregelten Fällen gewährt.

Dem Antrag ist ein von einem Arzt des Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgestelltes ärztliches Zeugnis beizulegen.

Ansuchen für "Prestito Pluriennale“

Vorlage ärztliches Zeugnis

 

Als Hilfestellung für den Antragsteller/die Antragsstellerin stellt das INPS einen Simulator zur Verfügung. Der Antragsteller/die Antragsstellerin kann sich somit selbst über die Art des Darlehens und den Mindest-/Maximalbetrag, den er/sie beantragen kann, informieren.

Simulator

Weitere Informationen: https://www.inps.it

Einreichen von Gesuchen

Darlehensanträge sind unterschrieben (handschriftliche Unterschrift), vorzugsweise per E-Mail und im PDF-Format, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und einer Kopie des Personalausweises beim Amt für das Lehrpersonal (bildungsverwaltung@provinz.bz.it) einzureichen.

Nachdem das Amt für das Lehrpersonal nach allen Prüfungen und Amtsergänzungen den Antrag bearbeitet hat, muss sich der Antragsteller/die Antragsstellerin im persönlichen Bereich des INPS Portals „MyINPS“ einloggen und die eingegebenen Daten innerhalb von 30 Tagen überprüfen und bestätigen. Sollte dies innerhalb der obgenannten Frist nicht erfolgen, wird das Ansuchen annulliert und ein neues Ansuchen muss eingereicht werden.

Es gibt drei Möglichkeiten sich im Portal einzuloggen:

  1. von INPS bereitgestellter PIN-Code (erhältlich an jedem Sitz des INPS)
  2. SPID
  3. Aktivierung der Bürgerkarte in der Herkunftsgemeinde

Nähere Informationen zur Aktivierung des persönlichen Bereichs „MyINPS“ erhalten Sie direkt beim INPS.

Rechtsquellen

Regolamento per l’erogazione di prestiti agli iscritti alla Gestione Unitaria delle Prestazioni Creditizie e Sociali istituita presso l’INPDAP.

Kontakte

Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, Tel. 39 0471 417570, E-Mail: bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it

 

Für Informationen über die Einreichung der Anträge:

Sara Dalla Riva Sara.Dalla-Riva@schule.suedtirol.it Tel. 0471 417579

 

Für Informationen zur Gewährung des Darlehens:

INPS Trento

CreditoWelfare.Trento@inps.it