Blutspende - Bezahlter Sonderurlaub
Rechtsquellen
Übersicht
bei Blutspende |
der Tag der Blutentnahme |
in Absprache mit der Schulführungskraft |
Hinweise
- Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
- Der Grund der Abwesenheit muss belegt werden.
- Die Abwesenheit bewirkt keine Gehaltskürzung.
Version Dezember 2011