Blutspende - Bezahlter Sonderurlaub

Rechtsquellen

Übersicht

bei Blutspende

der Tag der Blutentnahme

in Absprache mit der Schulführungskraft

Hinweise

  • Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
  • Der Grund der Abwesenheit muss belegt werden.
  • Die Abwesenheit bewirkt keine Gehaltskürzung.

Version Dezember 2011