Bezahlter Sonderurlaub
Rechtsquellen
Übersicht
bei Heirat |
15 aufeinanderfolgende Tage |
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bei Prüfungen, Wettbewerbs- und Eignungsprüfungen |
bis zu 20 Tage im Schuljahr |
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bei Blutspende |
der Tag der Blutentnahme |
in Absprache mit der Schulführungskraft |
bei Kuren |
für die notwendige Zeit im Rahmen der Abwesenheit wegen Krankheit |
für Invalidinnen und Invaliden mit einer Invalidität von mehr als 50 Prozent |
5 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen |
für den Ehepartner und Verwandte 1. Grades |
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2 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen |
für Geschwister |
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2 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen |
für Verschwägerte 1. Grades und für die übrigen Verwandten 2. Grades |
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der Begräbnistag |
für die übrigen Verwandten innerhalb 4. Grades und Verschwägerten innerhalb 2. Grades |
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aus anderen schwerwiegenden Gründen |
bis zu 5 Tage im Schuljahr |
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für Personen mit Beeinträchtigung |
es gelten die staatlichen Bestimmungen |
die Ärztekommission befindet über die Schwere der Beeinträchtigung und die Art der zustehenden Begünstigung. |
für Rettungseinsätze |
die für den Einsatz unbedingt erforderliche Zeit |
für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisationen im Falle von Bränden, schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Bergrettung; |
für die Ausübung der Bürgerpflichten |
es gelten die staatlichen Bestimmungen |
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für Weiterbildung |
5 Tage Freistellung pro Schuljahr |
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Hinweise
- Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
- Der jeweilige Grund der Abwesenheit muss belegt werden, sofern zulässig auch mit Selbsterklärung.
- Die Abwesenheit bewirkt keine Gehaltskürzung.
Version Dezember 2011