Anerkennung der Berufsqualifikation
Wenn Sie eine Berufsqualifikation als Lehrperson im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union besitzen, können Sie im Amt für das Lehrpersonal um Anerkennung dieser Berufsqualifikation („Lehrbefähigung“) für die Ausübung des Lehrerberufes an den staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen ansuchen.
Voraussetzungen und Bedingungen für die Anerkennung
- Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
- Sie besitzen eine Berufsqualifikation als Lehrperson in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
- Sie verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse, die für den Unterricht an Schulen in Südtirol vorgeschrieben sind (Artikel 19 des Autonomiestatuts und Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 6/2000).
Wenn Sie die Berufsqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben haben, besteht für die Eintragung in die Ranglisten und damit für die Aufnahme in den Dienst jedenfalls die Pflicht, die Sprachprüfung gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 6/2000 zu bestehen.
Am Anfang des Anerkennungsverfahrens steht Ihr Antrag um Anerkennung der Berufsqualifikation. Diesen reichen Sie persönlich oder über den Postweg beim Amt für das Lehrpersonal ein.
Das Anerkennungsverfahren wird in schriftlicher Form eröffnet, Ihre Ansprechperson wird namhaft gemacht und Sie erhalten eine Reihe von verfahrenstechnischen Hinweisen. Innerhalb von 30 Tagen ab Eingang Ihres Antrags werden fehlende Unterlagen angefordert. Die gesetzlich festgelegte Frist für den Abschluss des Anerkennungsverfahrens beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen 4 Monate.
Das Anerkennungsverfahren sieht drei Phasen der Überprüfung vor und betrifft:
- die formalen Voraussetzungen
- den Inhalt und die Dauer der Ausbildung im Herkunftsland
- die abschließende kommissionelle Überprüfung
Mit dem Anerkennungsdekret endet das Anerkennungsverfahren. Dieses Dekret kann die Anerkennung mit oder ohne Ausgleichsmaßnahmen vorsehen und wird Ihnen in Papierform mit der Post als Einschreiben mit Rücksendeschein zugeschickt und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.
Immer dann, wenn wesentliche Unterschiede in der Dauer und/oder in den Inhalten zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und jener Ausbildung, die in Südtirol für die Lehrbefähigung vorgesehen ist, bestehen, werden für die Anerkennung der Lehrbefähigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ausgleichsmaßnahmen im Anerkennungsdekret festgelegt. Nach dem Wahlprinzip entscheiden Sie selbst, ob Sie für Anerkennung der Lehrbefähigung eine Eignungsprüfung ablegen oder einen Anpassungslehrgang absolvieren.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und/oder mündlichen und praktischen Prüfung zum Ausgleich von wesentlichen Unterschieden in der Lehrerausbildung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und ist darauf ausgerichtet, die fachliche und didaktische Qualifizierung für den Unterricht an den staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen festzustellen.
Das Amt für das Lehrpersonal organisiert maximal 2 Prüfungssessionen pro Schuljahr. Das Ansuchen um Ablegung einer Eignungsprüfung können Sie jederzeit einreichen.
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang ist ein unentgeltliches Praktikum mit einer Dauer von höchstens drei Schuljahren, das an einer staatlichen Grund-, Mittel- oder Oberschule in der jeweiligen Wettbewerbsklasse und im Tutoriumssystem absolvieren wird. Als Teil des Praktikums sind auch Hospitationen (maximal 20 Stunden) möglich. Die Schulführungskraft bewertet den Anpassungslehrgang.
Entscheiden Sie sich dafür, den Anpassungslehrgang zu absolvieren, ist das Ansuchen um Zulassung zum Anpassungslehrgang jedenfalls vor Beginn des Schuljahres (1. September) beim Amt für das Lehrpersonal einzureichen. Schuldirektion und Tutor oder Tutorin sind im Ansuchen anzuführen.
- Gesetz Nr. 107/2015
- Landesgesetz Nr. 6/2000
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1112/2015
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 31/2015
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2015
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes
- Antrag um Ablegung der Eignungsprüfung oder die Absolvierung des Anpassungslehrganges 2024/2025
- Gesuchsvorlage Anerkennung der Berufsqualifikation
- Gesuchsvorlage an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung_Anlage B MA
- Gesuchsvorlage an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung_Anlage B LAalt
Amt für das Lehrpersonal, Iris Falkensteiner, E-Mail: Iris.Falkensteiner@schule.suedtirol.it, Mo bis Fr vormittags, Tel. 0471 417612