Abwesenheit wegen schwerer Krankheit
Rechtsquellen
Übersicht
100 % Bezahlung |
für die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus oder Day-Hospital |
100 % Bezahlung |
für die Dauer der Therapie bzw. der Invalidität aufgrund der Therapie |
Hinweise
- Als Abwesenheit wegen schwerer Krankheit gelten Krankheiten, die zeitweise und/oder teilweise Invalidität verursachende Therapien erfordern.
- Die Tage der schweren Krankheit sind von der Berechnung der Abwesenheit wegen Krankheit sowohl für die Besoldung als auch für das Höchstausmaß ausgenommen.
- Die schwere Krankheit und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes bzw. der Therapie müssen vom zuständigen Sanitätsbetrieb bestätigt werden (Muster für die Bescheinigung der schweren Krankheit).
- Für die gesamte Dauer stehen die vollen Bezüge zu, es wird keine Kontrollvisite beantragt.
- Schwere Krankheiten oder lebenserhaltende und diesen vergleichbare Therapien sind z. B. die Hämodialyse oder die Chemotherapie.
Version Dezember 2011