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Kontrolle der Bannstreifen an Bächen – Zahlreiche Übertretungen

(LPA) Rigoros wird derzeit kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zwischen Bauten, Pflanzungen oder Materialablagerung und den Dämmen und Ufern von Bächen und Gräben eingehalten werden. Vier Bachaufseher des Sonderbetriebes für Wildbach- und Lawinenverbauung sind damit beschäftigt. "Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass die für den Hochwasserschutz notwendigen Sicherheitsabstände ignoriert werden", erklärt Rudolf Pollinger, Direktor der Landesabteilung Wasserschutzbauten.

Bannstreifen ignoriert
An Bächen, Gräben und Flüssen sind Bannstreifen einzuhalten, die nicht nur die Instandhaltung und Kontrolle ermöglichen, sondern die im Ernstfall nötig werden, um mit Einsatzfahrzeugen möglichst schnell an Ort und Stelle zu sein. "Unsere Aufseher mussten in den letzten Tagen aber sehr häufig feststellen, dass die Anrainer die Bannstreifen trotz Verbotes besetzen, sei dies nun durch Materialablagerung, durch das Pflanzen von Bäumen oder sogar durch Verbauungen", so Pollinger. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber nicht nur die Entfernung der "Hindernisse" vor, was für die Eigentümer natürlich vor allem bei Bauten aber auch bei im Bannstreifen gepflanzten Apfelbäumen schmerzhaft ist, sondern darüber hinaus auch empfindliche Strafen.

Aufgrund der zahlreichen Übertretungen, die die Bachaufseher in den letzten Wochen feststellen mussten, macht der Abteilungsdirektor noch einmal auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam. So muss für die Bepflanzung, also etwa für das Anpflanzen von Reben oder Obstbäumen, an Dämmen ein Mindestabstand von vier Metern zum landseitigen Dammfuß eingehalten werden. Ist kein Damm vorhanden, wird der Mindestabstand von der Böschungsoberkante gemessen. Für Materialablagerung gilt ein Mindestabstand von fünf Metern, für Verbauungen ein Bannstreifen mit einer Breite von zehn Metern.

"Bereits seit Jahren versuchen wir den Anrainern klar zu machen, dass die Einhaltung der Sicherheitsabstände in erster Linie ihnen selbst zugute kommt", so Pollinger. Denn nur wenn Dämme und Böschungen frei zugänglich seien, könnten die Mitarbeiter des Zivilschutzes, der Feuerwehr und der Wildbachverbauung bei Hochwasserereignissen rasch eingreifen. "Und nur dann können die Schäden an Infrastrukturen, Gebäuden und Kulturgütern in Grenzen gehalten werden", so der Abteilungsdirektor abschließend.

chr

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