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Schülerbeförderung: Bis 31. März ansuchen

LPA - Noch bis Ende des Monats haben Schüler beziehungsweise deren Eltern Zeit, um ihre Ansuchen um Schülerbeförderung abzugeben. In diesem Jahr erfolgt der Transport der Schüler auf der Grundlage neuer Richtlinien. Die Landesregierung hat diese vor einem Monat genehmigt.

Um Schülerbeförderung können unabhängig vom Familieneinkommen Schüler und Schülerinnen aller Schulstufen ansuchen, die in Südtirol ansässig sind und dort zur Schule gehen. Voraussetzung ist, dass die Schüler den Transportdienst täglich benutzen und dass Wohnort und Schule bzw. Wohnort und Bus- oder Zughaltestelle mehr als zwei Kilometer entfernt sind.

Sonderbeförderungsdienste werden immer dann eingerichtet, wenn kein Liniendienst die vorgesehene Strecke abdeckt oder die Wartezeiten mehr als 30 Minuten betragen. Dazu kommen als Voraussetzungen Mindestentfernungen von zwei Kilometern für Grund- sowie 2,5 Kilometer für Sekundar- und Berufsschüler sowie eine Mindestschülerzahl von zwei Grund- bzw. vier Sekundarschülern. Bei eventuell gegebenen Härtefällen kann von den Voraussetzungen abgesehen werden. Für Schüler mit Behinderung gelten eigene Regelungen.

Sollten Grund- und Mittelschüler die Voraussetzungen für einen Sonderbeförderungsdienst erfüllen aber keinen solchen zur Verfügung haben, kann eine Fahrtkostenvergütung von 25 Cent je Kilometer und Schüler ausgezahlt werden.

jw

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