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Feuerbrand-Vorbeugung: Einschränkungen der Bienenwanderung

(LPA) Aufgrund der Gefahr einer Verbreitung des Feuerbrandes hat das Landesamt für Obst- und Weinbau einige Einschränkungen für den Transport von Bienenvölkern von einer Obstanlage zur nächsten vorgesehen. Zwischen 1. April und 15. Juni ist ein solcher Transport nur unter Einhaltung von Quarantänebestimmungen zulässig.

Die Einschränkungen dienen vor allem dazu, das Einschleppen des Feuerbrand-Erregers in gesunde Obstanlagen zu verhindern. Aus diesem Grund ist der Transport von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage zur anderen zwischen 1. April und 15. Juni verboten. Ausgenommen sind nur Bienenvölker, die vor dem Transport mindestens 48 Stunden lang in einem geschlossenen Dunkelraum oder mindestens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr

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