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Unterhaltsvorschussstelle nach Urteil des Verfassungsgerichts: Es wird weitergezahlt

(LPA) Um alle Unsicherheiten auszuräumen, hat das Landesamt für Familie, Frau und Jugend heute klargestellt: Alle Unterhaltsvorschüsse, die derzeit ausgezahlt werden, sind vom Urteil des Verfassungsgerichtes vom Freitag nicht betroffen. Dieses hatte bestimmt, dass das Land nicht automatisch Forderungen an die säumigen Unterhaltspflichtigen stellen dürfe, wenn immer es bei der Zahlung des Unterhalts einspringe.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes ist am vergangenen Freitag hinterlegt worden. Es bestätigt einerseits die Rechtsmäßigkeit der vom Land eingerichteten Unterhaltsvorschussstelle als Teil der öffentlichen Fürsorge, andererseits wird aber das gesetzlich vorgesehene automatische Eintrittsrecht des Landes verworfen. Vereinfacht gesagt verbietet man dem Land, auf der Grundlage des Gesetzes zur Unterhaltsvorschussstelle Forderungen an den säumigen Unterhaltszahler zu stellen, wenn immer es die Unterhaltszahlungen vorgestreckt hat.

Wie Eugenio Bizzotto, Direktor des zuständigen Landesamtes für Familie, Frau und Jugend mitteilt, gehe man nun in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes die Möglichkeiten durch, die Hürde des nun untersagten "automatischen" Eintrittsrecht zu beseitigen. Allerdings sei klar, dass alle Vorschüsse, die derzeit ausgezahlt werden, auch weiterhin gezahlt werden, räumt Bizzotto alle Unsicherheiten aus, die durch das Urteil des Verfassungsgerichtes entstanden sein könnten. "Kein Zweifel besteht letztendlich auch daran, dass die Begründung, mit der der Landtag 2003 das Gesetz zur Unterhaltsvorschussstelle verabschiedet hat, nach wie vor aufrecht bleibt", so Bizzotto: "Unsere Gesellschaft ist im ständigen Wandel und die Notwendigkeit, Kindern und Jugendlichen in Fällen von Scheidungen beizustehen, steht außer Frage."

Leider gebe es nach wie vor genügend Fälle, in denen der Beitrag zum Unterhalt der eigenen Kinder nicht als Pflicht gesehen werde, sondern als reine Möglichkeit, so Bizzotto. Dieser Trend werde auch durch die hohe Anzahl an entsprechenden Klagen bei der Staatsanwaltschaft unterstrichen. "Die Einrichtung der Unterhaltsvorschussstelle ist auch erfolgt, um in solchen Situationen die Würde der Kinder zu schützen und ihnen gleichzeitig eine korrekte Erziehung zu garantieren - auch indem wir finanzielle Notsituationen zu vermeiden helfen", so Bizzotto.

Allein im Jahr 2004 sind 128 Südtiroler Familien und damit rund 200 Kinder in den Genuss des Vorschusses auf die Unterhaltszahlungen gekommen. In Beziehung zu setzen sind diese Zahlen mit den Scheidungsurteilen, die im Jahr 2004 in Bozen gefällt worden sind. Es sind dies insgesamt 668. In den allermeisten Fällen sind es Mütter, denen mit Hilfe des Vorschusses über finanzielle Engpässe geholfen wird. In nur einem Fall wurde der Vorschuss an einen Mann ausgezahlt. Insgesamt sind im Vorjahr 279.000 Euro für diese Leistungen gezahlt worden.

chr

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