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Sozialbeirat befasst sich mit Pflegesicherung und Kleinkinder-Tagesstätten

LPA - Der Landesbeirat für das Sozialwesen ist in der vergangenen Woche unter dem Vorsitz von Landesrat Richard Theiner zusammengetroffen. Dabei zog er Bilanz über die Tätigkeit des vergangenen Jahres, begutachtete das Jahresprogramm 2005 und nahm außerdem den Gesetzentwurf des Soziallandesrates zur Pflegesicherung und den Entwurf des Reglements für die Kleinkinder-Tagesstätten unter die Lupe.

Der Gesetzentwurf "Maßnahmen zur Sicherung der Pflege", durch den das Recht auf Pflegeleistung verankert und langfristig abgesichert werden soll, bildete das Schwerpunktthema der jüngsten Sitzung des Sozialbeirates. Soziallandesrat Theiner stellte seinen Gesetzentwurf vor und betonte dabei, dass sowohl internationale Erfahrungen als auch die in Südtirol geführten Diskussionen der vergangenen Jahre und Monate ihren Niederschlag im Gesetzestext gefunden hätten. Es gelte die derzeitigen und zukünftigen Leistungen durch die Schaffung eines Pflegefonds nachhaltig abzusichern. Dieser sei über den Landeshaushalt, den Regionalhaushalt, die Pflichtbeiträge der Bürger und die Rendite aus der Kapitalbewirtschaftung zu finanzieren. Die Pflichtbeiträge sollten pro Jahr 180 Euro betragen. Familien oder Personen, deren Einkommen unter dem Mindesteinkommen liegt, sollten vom Beitrag befreit sein. Wer über 80.000 Euro im Jahr verdient, sollte 270 Euro bezahlen.

Alle Beiratsmitglieder waren sich über die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Gesetzesmaßnahme einig. Durch sie werde die Voraussetzung geschaffen, pflegende Familien durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, das Recht auf Pflege zu gewährleisten und die Qualität der Pflegedienste zu sichern. Der Vertreter des Handwerkerverbandes sprach sich gegen einen höheren Pflichtbeitrag für Mehrverdiener aus.

Die sozialpädagogischen Einrichtungen für Kleinkinder, die so genannten Kindertagesstätten, die künftig verstärkt öffentlich finanziert werden sollen, waren der zweite Sitzungsschwerpunkt. Landesrat Theiner erläuterte die im Entwurf vorliegende Durchführungsverordnung auf deren Grundlage diese Tagessstätten eröffnet, geführt und finanziert werden sollen. Die Einrichtungen für Kinder bis zu drei Jahren sollten von den Gemeinden getragen werden. Mit der Führung können auch nicht gewinnorientierte Körperschaften beauftragt werden. In den Tagesstätten sollten demnach maximal 18 Kinder gleichzeitig betreut werden. Der Dienst sollte so flexibel als möglich erbracht werden, so dass Kleinkinder auch nur einige Tage in der Woche oder einige Stunden am Tag die Einrichtung besuchen können.

Zum Abschluss nahm der Landessozialbeirat einige Änderungsvorschläge zum so genannten Harmonisierungsdekret (DLH 30/200) unter die Lupe.

jw

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