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Kindergärtnerinnen sind zur Streikmeldung verpflichtet

LPA - Alle Kindergärtnerinnen, die sich an dem von den Gewerkschaften für kommenden Montag, 21. März ausgerufenen Streik beteiligen, müssen ihre direkte Vorgesetzte davon in Kenntnis setzen. Auf die entsprechenden Vorgaben des Bereichsvertrages weist die Landespersonalabteilung hin.

Die Gewerkschaftsbünde AGB/CIGL und SGB/CISL haben das Kindergartenpersonal für Montag, 21. März zu einem dreistündigen Streik aufgerufen. In diesem Zusammenhang weisen der Direktor der Landesabteilung Personal, Engelbert Schaller, und der Leiter des Landesamtes für Kindergartenpersonal, Luis Braun, auf die im Arbeitsvertrag verankerte Meldepflicht hin.

"Das Kindergartenpersonal ist auf jeden Fall verpflichtet, innerhalb 11 Uhr des 18. März der jeweils direkten Vorgesetzten mitzuteilen, ob sie bereit sind zu arbeiten und somit den Mindestdienst zu gewährleisten oder nicht", so Landespersonalchef Schaller. "Die Meldung über die Streikteilnahme ist auch deshalb erforderlich, da die Eltern das Recht haben, davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt zu werden", so die Führungskräfte in der Landespersonalabteilung.

jw

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