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Kindergartengebühren: Landesregierung legt Obergrenze fest

LPA - Die Obergrenze für die monatlichen Kindergartengebühren wurde gestern, Montag, 14. März, von der Landesregierung neu festgelegt. Wer im kommenden Schuljahr 2005/06 sein Kind in einen öffentlichen Kindergarten schickt, wird demnach monatlich nicht mehr als 75 Euro bezahlen beziehungsweise 97,50 Euro, sofern die verlängerte Betreuungszeit in Anspruch genommen wird. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Höchstgrenze somit um einen beziehungsweise 1,50 Euro angehoben.

Um einen Euro angehoben hat die Landesregierung den monatlichen Höchstbetrag der Kindergartengebühren. Der Kindergartenbesuch eines Kindes darf somit im kommenden Unterweisungsjahr 2005/2006 höchstens 75 Euro betragen. Sofern die verlängerte Unterweisungszeit in Anspruch genommen wird, sind es 97,50 Euro.
Die Obergrenze wird jährlich von der Landesregierung vorgegeben. Jede Trägerkörperschaft legt dann für ihren Kindergarten oder ihre Kindergärten die Monatsgebühren fest.

jw

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