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Beschlüsse der Landesregierung vom 14. März 2005
LPA - Wie Kinder und Jugendliche in der schulfreien Zeit betreut werden sollen, dafür hat die Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung (14. März 2005) Richtlinien aufgestellt. „Wir wollen damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Familienpakets tun und den veränderten Bedürfnissen der Familien entgegenkommen“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder. Die Landesregierung hat außerdem im Rahmen der Gemeindefinanzierung Gelder zugewiesen und den Kapitalanteil des Landes an den Gesellschaften „Sel AG“ und „Therme Meran“ erhöht.
Geld für die GemeindekassenDie erste Rate aus dem ordentlichen Fonds an die Gemeinden für den Haushalt des Jahres 2005 hat die Landesregierung heute zugewiesen. Für diese erste Rate, der so genannten Pro Kopf-Quote, wurden insgesamt 55,47 Millionen Euro zweckgebunden. Der größte Betrag geht mit 13,62 Millionen Euro an die Landeshauptstadt Bozen. (Die verschiedenen zugewiesenen Beträge der einzelnen Gemeinde sind aus der Tabelle im Anhang ersichtlich.)
2,84 Millionen Euro für Einrichtung der Berufsschule „Zuegg“ in Meran
Für die erweiterte Landesberufsschule „Dipl. Ing. Luis Zuegg“ in Meran hat die Landesregierung das Raumprogramm genehmigt. Mit 2,84 Millionen Euro sollen die Einrichtung der Werkstätten für die Kraftfahrzeugtechniker sowie die Heizungsanlagen, die Sanitäranlagen, sonstige Möbel und die Beleuchtung bezahlt werden. „Was die Schulstrukturen in Meran anbelangt, sind wir an einem guten Punkt angelangt - bis Ende nächsten Jahres sollen auch die Arbeiten an der ´Berufsschule Zuegg` abgeschlossen sein“, sagte Landeshauptmann Durnwalder.
Mehr außerschulische Betreuungsangebote für Kinder
Damit Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schulzeit wie etwa an Nachmittagen oder in den Ferien gut betreut sind, will das Land entsprechende Strukturen und Dienstleistungen bezuschussen, erklärte Durnwalder. Dies ist ein weiterer Teil des Familienpakets des Landes. „Im Haushalt sind für diese Art der Betreuung drei Millionen Euro vorgesehen. Wir wollen auf diese Weise Familien entgegenkommen, in denen beide Eltern arbeiten“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Richtlinien für die Betreuungsangebote hat die Landesregierung nun festgelegt. Alle privaten oder öffentlichen Körperschaften und Vereinigungen können für entsprechende Projekte um einen Landesbeitrag ansuchen. Sie müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: So müssen die Betreuungs- bzw. Begleitungsangebote im Sommer für mindestes zwei Wochen angeboten und von mindestens zehn Kindern beansprucht werden. Wichtig ist außerdem eine qualifizierte pädagogische Betreuung durch Fachkräfte. Innerhalb von drei Terminen pro Jahr können die Projektträger künftig um einen Beitrag ansuchen und zwar innerhalb 28. Februar, innerhalb 15. Mai und 30. September. Für das heurige Jahr gibt es nur zwei Einreichtermine für die Gesuche und zwar den 15. April und den 30. September. Alle Ansuchen werden von einem fünfköpfigen Expertenteam überprüft und mit Punkten bewertet. Das Land gibt normalerweise einen Beitrag von zwei Drittel der Spesen. Ein Drittel der Kosten soll jeweils von den Nutznießern oder der antragstellenden Gemeinde bezahlt werden.
Neue Vorsitzende des Hochschulrates der „Claudiana“
Als neue Vorsitzende für den Hochschulrat der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ für die kommenden fünf Jahre hat die Landesregierung die Fachärztin Herta Burger Außerer ernannt. „Burger hat im sozio-sanitären Bereich viel an Erfahrung vorzuweisen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Burger war unter anderem fünf Jahre Primarärztin am Krankenhaus Böhler in Meran. Auch didaktisch war sie tätig und zwar unter anderem als Leiterin des Lehrganges für Physiotherapie an der Fachhochschule „Claudiana“ (siehe eigene Pressemitteilung Nr. 1393).
Gesellschaftskapital der SEL erhöht
Das Land wird sein Gesellschaftskapital an der Sel AG um 18 Millionen Euro anheben, so ein weiterer Beschluss der Landesregierung. Mit diesem 18 Millionen Euro soll die „Sel AG“ 60 Prozent des Kapitals der Gasverteilergesellschaft „Energas Südgas AG“, die zur Nordtiroler Gesellschaft „TIWAG“ gehört, ankaufen. „Wir wollen nämlich was die Gasversorgung anbelangt mit Nordtirol eine gemeinsame Gesellschaft bilden“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Die Tiwag-Tochter „TIGAS“ wird im Gegenzug ihre Beteiligung an der „Sel GAS“ auf 40 Prozent erhöhen. Die gemeinsame gemischte Gasgesellschaft von Nord- und Südtirol soll also zu 40 Prozent aus der Gasverteilergesellschaft „TIGAS“ und zu 60 Prozent aus der „Sel GAS“ bestehen. „Dieser Zusammenschluss bringt vor allem was das Know How betrifft, aber auch was die Wirtschaftlichkeit anbelangt, Vorteile“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder.
Gesellschaftskapital der „Therme Meran AG“ erhöht
Die Landesregierung hat beschlossen, sich an der Kapitalerhöhung der Gesellschaft „Therme Meran AG“ zu beteiligen und zwar indem sie den Wert der Investitionen für die Bohrungen nach Thermalwasser einbringt. Die Erträge aus diesen Investitionen werden laut Schätzung des Landesgerichts mit rund 5,84 Millionen Euro beziffert. „Durch die Erhöhung des Gesellschaftskapitals um rund 5,8 Millionen Euro hält das Land nun noch mehr Anteile an der Therme Meran AG“, sagte der Landeshauptmann. Durnwalder betonte außerdem, dass das Land für den Bau des zur Therme gehörenden Hotels und der Garagen nichts bezahle und die Kosten dafür von den Betreibern aufgebracht werden müssten.
In acht Seen in Südtirol kann man schwimmen
Die Badesaison kann beginnen. Insgesamt acht Südtiroler Seen hat die Landesregierung als badetauglich erklärt. Im kommenden Sommer kann man also im Kalterer See im großen und im kleinen Montiggler See, im Völser Weiher, im Unterfennberger See, im Felixer Weiher, im Wolfsgruber See und im Vahrner See schwimmen. In diesen Seen wird das Wasser regelmäßig auf seine Reinheit überprüft. Von der Liste der Badessen gestrichen hat die Landesregierung den Pragser Wildsee. „Dieser See ist nicht etwa zu schmutzig, er ist einfach nur zum Schwimmen zu kalt“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.
Omnisbusgesetz
Befasst hat sich die Landesregierung außerdem mit dem letzten Teil des Omnibusgesetzes, der 50 Artikel umfassen soll. 30 davon hat die Landesregierung bis jetzt behandelt. Über die restlichen 20 Artikel wird die Landesregierung bei der kommenden Sitzung entscheiden.
Gesprochen hat die Landesregierung weiters über die Gehälter der Kindergärtnerinnen mit und ohne Hochschulabschluss sowie über den neuen Ärztevertrag.
SAN