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Bauunternehmer bei LR Mussner
LPA - Die Anpassung des Gesetzes zur Vergabe öffentlicher Arbeiten an die entsprechenden EU-Richtlinien war das wichtigste Thema, das Bautenlandesrat Florian Mussner gestern (9. März 2005) mit dem Präsidenten und dem Direktor des Bauunternehmerkollegiums, Rainer Gasser und Josef Negri, sowie 25 Bauunternehmern besprochen hat.
Neben den größeren anstehenden Bauvorhaben des Landes ging es beim gestrigen Treffen, an dem auch der Direktor des Landesamts für Bauaufträge, Georg Tengler, teilnahm, in erster Linie um das Gesetz zur Vergabe öffentlicher Arbeiten. Dieses muss nämlich innerhalb Jänner 2006 den entsprechenden EU-Richtlinie Nr. 18 von 2004 angepasst werden. Die EU-Richtlinie schreibt eine einheitliche Regelung aller öffentlichen Bau- Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge vor. Da das Bauunternehmerkollegium mit dem derzeitigen Vergabemodus des Landes, wo das wirtschaftlich günstigere Angebot gewinnt und somit der Schwerpunkt auch auf Qualität liegt, zufrieden ist, wünscht es sich , dass die Grundsätze der Südtiroler Regelung in das zu überarbeitende Gesetz einfließen. Besonders die Regelung, dass Arbeiten unterhalb einer bestimmten Kostengrenze nicht ausgeschrieben werden müssen, sofern das mindestens zehn Betriebe zur Ausführung der Arbeiten einlädt, wurde vom Bauunternehmerkollegium positiv bewertet. Landesrat Mussner betonte, er werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass Qualität mitbewertet wird und auch die Südtiroler Unternehmen Möglichkeiten haben, öffentliche Aufträge zu übernehmen. Die Vertreter des Bauunternehmerkollegiums haben ein weiteres Anliegen ihrer Branche vorgebracht. Sie möchten, dass die Landesregelung über die Baumaterialen der entsprechenden staatlichen Regelung, wie sie im Finanzgesetz 2005 vorgesehen ist, angepasst wird. Dabei geht es hauptsächlich um Baustahl und Treibstoff, für die derzeit die Preise sehr hoch sind. Landesrat Mussner sicherte zu, zu überprüfen, ob eine solche Anpassung machbar sei. Das Land aber auch die Gemeinden sollten bei öffentlichen Aufträgen vermehrt Stichprobenkontrollen zu den so genanten Ersatzerklärungen der Bieter vornehmen, so eine weitere Anregung des Bauunternehmerkollegiums.SAN