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Land will Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige auch im Handel verbieten

LPA - Das Land will künftig den Verkauf von Alkohol an Minderjährige unter sechzehn Jahren auch im Handel verbieten. Dies sieht ein neuer Artikel vor, der auf Vorschlag von Handelslandesrat Werner Frick und Gesundheitslandesrat Richard Theiner im „Omnibus“-Gesetz eingebaut werden soll. Mit dem Thema wird sich die Landesregierung voraussichtlich kommenden Montag befassen.

„Das Verbot von Verkauf alkoholischer Getränke an unter 16-Jährige ist ein notwendiger Schritt, den die Landesregierung zur Bekämpfung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen setzt“, sagen die Landesräte Frick und Theiner. Bei dem Alkohol-Verkaufsverbot handle es sich um eine notwendige Angleichung an die bereits im Gastgewerbe gültige Regelung.
Sollte die Landesregierung den Gesetzespassus im „Omnibus“-Gesetz gutheißen, würde dies eine Änderung der „Neuen Handelsordnung“ aus dem Jahr 2000 mit sich bringen: Auch der Handel dürfte dann keinen Alkohol an Minderjährige unter sechzehn Jahren verkaufen.
Das Gesundheitsassessorat hat darüber hinaus auch einen umfassenden Gesetzentwurf in Ausarbeitung, der den gesamten Suchtbereich neu regelt. Mit dem neuen Gesetz wird das Landesgesetz Nr. 69 aus dem Jahr 1978, das die Bereiche Drogen und Alkohol regelt, vollkommen überarbeitet und den heutigen Notwendigkeiten angepasst.

SAN

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