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Neue Regeln für Gruben und Steinbrüche: Gemeinden bekommen Entschädigung

LPA - Südtirols 146 Gruben, Steinbrüche und Torfstiche unterliegen künftig neuen Bestimmungen. Die Landesregierung hat heute (21. Februar 2005) die von Landesrat Werner Frick ausgearbeitete Durchführungsverordnung zum Landesgesetz beschlossen. „Von nun an bekommen Gemeinden für die Belastung durch den Abbau vor Ort, der Verkehr und Lärm hervorrufen kann, eine Entschädigung“, erklärt der Landesrat.

Diese Entschädigungssumme wird laut Frick von der Gemeinde in Form einer Abbaugebühr kassiert. Die Höhe der Gebühr richte sich nach der Art und Qualität der abgebauten Materialien, erklärt der Landesrat.
Ebenso wird mit der Durchführungsverordnung dem Land die Möglichkeit eingeräumt, ein Konzessionsverfahren einzuleiten. Landesrat Frick sagt dazu: „Dies ist für den Fall gedacht, dass der Grundeigentümer kein Interesse an einem Abbau auf seinem Grund hat. Das Land kann dann ein Konzessionsverfahren beginnen, wobei der von der Landesregierung ermächtigte Konzessionsinhaber dem Grundeigentümer eine mit Durchführungsverordnung festgelegte Entschädigung zu entrichten hat.“
Die neuen Bestimmungen sehen neben der konkreten Abwicklung des Verfahrens zur Genehmigung der Abbautätigkeit auch die periodische Überarbeitung des Landesplans für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche vor.
Mittels Durchführungsverordnung wird die Anwendung einiger Artikel im Landesgesetz Nr. 7 von 2003 „Bestimmungen zu den Gruben, Steinbrüche und Torfstiche“ geregelt.
Die Durchführungsverordnung wird zur Überprüfung dem Rechnungshof weitergeleitet und tritt anschließend am 15. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
In den Südtiroler Steinbrüchen, Torfstichen sowie Sand- und Schottergruben wird pro Jahr etwa 2,6 Millionen Tonnen Material abgebaut.

SAN

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