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Familienbildungsarbeit wird vom Land gefördert

LPA - Ab sofort können öffentliche und private Einrichtungen, die Familienbildungsarbeit leisten, im Landesamt für Jugendarbeit um Förderung ansuchen. Die entsprechenden Förderrichtlinien wurden am vergangenen Montag von der Landesregierung auf Vorschlag von Familienlandesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt. Demnach werden Programme zur Stärkung der Erziehungskompetenz, der Partnerschaftskompetenz sowie Elternbildungsprogramme, Familienforschung und Erziehungshilfen gefördert.

„Familienbildung und Familienbegleitung sind neben dem direkten und indirekten Familiengeld und den Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf die dritte Maßnahmenebene des Familienpaketes“, so Familienlandesrätin Kasslatter Mur, „für diese neuen Angebote zur Stärkung der Familien stehen im laufenden Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung.“

Die gesetzliche Grundlage dafür, dass Programme und Einrichtungen, die Familienarbeit leisten, verstärkt und verbessert gefördert werden können, wurde Ende vergangenen Jahres geschaffen, als der Südtiroler Landtag den von der Landesregierung auf Initiative der Familienlandesrätin eingebrachten Gesetzesartikel genehmigte.

„Ziel der Förderung der Familienbildungsarbeit ist die Schaffung und Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Zukunftssicherung der Familien. Dazu zählen die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehungsberechtigten, Elternbildungsprogramme, die Familienforschung und Erziehungshilfen“, heißt es im Gesetz.

Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Land gemeinnützige öffentliche und private Organisationen, die in Südtirol tätig sind und Familienbildungsarbeit leisten. Gefördert werden sowohl die Jahrestätigkeit als auch die diesbezügliche Investitionen. Die Familienarbeit muss auf die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehungsberechtigten, der Partnerschaftskompetenz oder der Familie als Mehrgenerationensystem ausgerichtet sein; gefördert werden auch Elternbildungsprogramme, Familienforschung und Erziehungshilfe.

Einreichtermin für die Gesuche um Förderung der ordentlichen Tätigkeiten ist der 15. März 2005. Für Projekte sowie für Investitionen kann laufend angesucht werden. Unterlagen, der Leitfaden 2005 und Gesuchsmuster sind im Amt für Jugendarbeit der Abteilung Deutsche Kultur und Familie in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, das für die Verwaltung dieser Förderungen verantwortlich zeichnet, erhältlich. Sie werden in Kürze auch im Bürgernetz zu finden sein(www.provinz.bz.it/kulturabteilung/jugendarbeit/index_d.asp). Für alle weiteren Informationen steht das Amt für Jugendarbeit (Ruf 0471 41 33 70, Amtsdirektor Klaus Nothurfter, E-Mail: klaus.nothurfter@provinz.bz.it) zur Verfügung.

jw

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