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Personal aus Nicht-EU-Ländern: Anträge können ab sofort eingereicht werden

LPA - Die Einwanderungskontingente wurden gestern im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht. Demnach können ab sofort die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern eingereicht werden. Darauf weist die für das Arbeitswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi hin.

Die Anträge um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Staaten können ausschließlich durch eingeschriebenen Brief gestellt werden. Aus dem Poststempel muss neben dem Datum auch die Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein, um eine chronologische Reihung der Anträge zu ermöglichen.

Der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, erklärt, dass durch diese Verfahrensweise dem Gedränge und dem Schlangestehen vor den Arbeitsvermittlungszentren zur Abgabe der Anträge vorgebeugt werden soll. Nur die saisonalen Anträge für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern und beschränkt auf die Arbeitnehmer aus Beitrittsländern (Slowenien, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Slowakei) auch die nichtsaisonalen Anträge können bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes eingereicht werden.

jw

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