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Pendler können bis Ende März um den Fahrtkostenzuschuss ansuchen

LPA - Wer zur Arbeit pendelt und dabei auf sein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, kann im Landesamt für Personennahverkehr innerhalb 31. März um Unterstützung ansuchen. "Es freut mich, dass wir jenen Leuten unter die Arme greifen können, die auf ihrem Weg zur Arbeit keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung haben," sagt Mobilitätslandesrat Thomas Widmann.

Viele haben den guten Willen, per Bus oder Bahn zur Arbeit zu fahren, können dies aber aufgrund überlanger Wartezeiten oder schlechter Verbindungen nicht bewerkstelligen. Pendler, die im Angestellten-Verhältnis arbeiten und eine Wartezeit von insgesamt sechzig Minuten pro Arbeitstag oder eine längere Anfahrt als zwei Stunden nachweisen können, dürfen um einen Beitrag ansuchen. Vorausgesetzt wird weiter, dass der Wohnort mindestens zehn Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt ist und dass der Antragsteller oder die Antragstellerin jährlich wenigstens 120 Tage am Arbeitsplatz arbeitet. "Wir haben die entsprechenden Gesuchsformulare bereits an die Gemeinden und Gewerkschaften weitergeleitet, wo sie abgeholt und eingereicht werden können," so Mobilitätslandesrat Widmann.

Die Ansuchen um Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2004 können aber auch direkt im Landesamt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, Bozen eingereicht werden. Das Amt erteilt unter den Rufnummern 0471/415492 und 415491 auch weitere Informationen. Im Südtiroler Bürgernetz können die Vordrucke unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/3802/zuschuss.htm herunter geladen werden. Einreichetermin ist der 31. März 2005.

jw

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